Vergabe: 05.07.2021 – Gemeinde Ronneburg – 63607 Wächtersbach – Einsammeln von kommunalem Müll

Information
AUSSCHREIBUNG
Auftragsbekanntmachung:2021/S 136-361860
Erfüllungsort:MAIN-KINZIG-KREIS
PLZ Erfüllungsort:36381
Objekt:
Nutscode Erfüllungsort:DE719 - MAIN-KINZIG-KREIS
Auftragsvergabe:05.07.2021
Projektstart:
Ausschreibungsweiteeuropaweit
Art des Auftrags:Dienstleistungen
CPV Kategorie:V-90511100 Einsammeln von kommunalem Müll
Anzahl Angebote:100
Auftragswert:1.00 EUR

Ausschreibungsdaten

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Schlagwörter:

Entsorgung | Institut | Einrichtung | Qualitätssicherung | Rückbau |

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Auftraggeber
Auftraggeber:Gemeinde Ronneburg
Straße:Schulstr. 9
PLZ:63549
Nutscode:DE719 - MAIN-KINZIG-KREIS
Ort:Ronneburg
Land:DE
Kontakt:
Email:Heike.Strack@ronneburg.eu
Telefon:+49 6184-9276-23

Website Auftraggeber

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Auftragnehmer
Auftragnehmer:Weisgerber Umweltservice GmbH
Straße:Industriestr. 52
PLZ:63607
Nutscode:DE719 - MAIN-KINZIG-KREIS
Ort:Wächtersbach
Kontakt:
Email:
Telefon:

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Zusammenfassung der Originalausschreibung

Auszug aus der Ausschreibung

1. Umfang der Beschaffung

1.1 Bezeichnung des Auftrags
Abfallabfuhr von Restmüll, Bioabfall, Altpapier und sperrige Abfälle für die Gemeinde Ronneburg

1.2 CPV Code Hauptteil
90500000

1.3 Art des Auftrags
Dienstleistungen

1.4 Kurze Beschreibung
Abfallabfuhr von Restmüll, Bioabfall, Altpapier und sperrige Abfälle für die Gemeinde Ronneburg
Mengen:
— ca. 500 Mg/a Restmüll,
— ca. 560 Mg/a Bioabfall,
— ca. 240 Mg/a PPK,
— ca. 200 Mg/a Sperrmüll,
— ca. 80 Mg/a Grünabfall.
Weitere Mengenangaben siehe Datei „Anlage 3 Behälter- und Abfallstatistiken Ronneburg.xlsx“.

2. Beschreibung

2.2 Weitere(r) CPV-Code(s)
90511100

2.3 Erfüllungsort
Gemeinde Ronneburg und Entsorgungsanlagen des Main-Kinzig-Kreises
Los Nutscode
DE719

2.4 Beschreibung der Beschaffung
Siehe II.1.4).

2.5 Zuschlagskriterien
Preis

2.7
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 2029-12-31

3. Teilnahmebedingungen

3.1 Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.

3.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und des Umsatzes bezüglich der Leistungen der Abfuhrlogistik. Dazu ist das per Download zur Verfügung stehende Formular (Anlage 1.2) zu verwenden. Die Angaben können auf- oder abgerundet angegeben werden. Grundlage der Angaben müssen keine testierten Abschlüsse sein, es ist ausreichend, wenn dem Bieter sein jeweiliger Umsatz des betreffenden Jahres bekannt ist.
Mindestens eine aktuelle Erklärung (nicht älter als 2 Monate – gemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) durch ein Kreditinstitut oder eines Kreditversicherers, die dem Bieter finanziell geordnete Verhältnisse bescheinigen. Die Bankerklärung muss Rückschlüsse auf die Bonität des Bieters zulassen. Alternativ hierzu kann der Bieter ein extern oder bankinternes Rating des Unternehmens vorlegen, das nicht älter als ein Jahr sein darf. Der AG kann bei Zweifeln an der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vom Bieter zusätzliche Nachweise verlangen. Auf gesonderte schriftliche Anforderung des AG ist eine Erklärung eines Kreditinstituts oder vergleichbare Einrichtung (s. o.), dass im Auftragsfall die geforderte Bürgschaft übernommen wird, vorzulegen.
Der Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.

3.3 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Aktuell gültige Zertifizierung nach EfbV (§ 56 KrWG), für ausländische Bieter ein gleichwertiger Nachweis (berufliche Leistungsfähigkeit).
Vorlage von mindestens 2 Referenzen nach dem Formular „Anlage 1.3 Formular Referenzen Abfallabfuhr.docx“ über die vergangenen 3 Jahre (zurückgemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) bezüglich der Leistungen der Einsammlung von Abfällen durch Behälterentleerung entsprechend der ausgeschriebenen Leistungen mit Benennung der jeweiligen Auftraggeber (berufliche Leistungsfähigkeit).
Logistikkonzept: Als Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist mit dem Angebot darzulegen, wie sich die durchschnittliche Sammelleistung eines Fahrzeugs (durchschnittliche Anzahl an Behälterentleerungen pro Tag und Sammelfahrzeug bzw. durchschnittliche abgefahrene Tonnage pro Tag und Sammelfahrzeug) darstellt und mit wie vielen Fahrzeugen der Bieter und mit welchen Einsatz- und Sammelzeiten er kalkuliert hat. Ebenfalls ist die Anzahl an Mitarbeitern pro Sammelfahrzeug anzugeben. Dazu ist das Formblatt „Anlage 1.5 Formular Logistikkonzept.docx“ zu verwenden.
Zur Eignungsleihe: Siehe Nr. III.1.2).
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.

4. Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Abgabe von Eigenerklärungen gemäß Formular Anlage 1.4 Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen.docx, für Angebote mit NU und im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Unternehmen eine entsprechende Erklärung einreichen (Anlage 1.4, Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen). Die Eigenerklärung des Bieters nach Formular Anlage 1.4 ist mit der Angabe von Ort, Datum und lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, abgegeben, dieses gilt auch für Angebote von Bietergemeinschaften, wenn der Bevollmächtigte der BG die Erklärung abgibt oder der Nachweis von allen Mitgliedern der BG abgegeben ist Verpflichtungserklärung nach HVTG (Anlage 2, Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen): Die Verpflichtungserklärung muss mit Ort, Datum und lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden
Erklärung nach Anlage 6 zum Sachstand eines ggf. vorhandenen und/oder drohenden Ausschlusses aus Vergabeverfahren