Abgabefrist: 26.07.2022 – Regierungspräsidium Freiburg Referat 44 – 72172 ROTTWEIL – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

Information
Ausschreibungsdaten
Vergabenummer:2022/S 123-350220
Erfüllungsort:ROTTWEIL
PLZ Erfüllungsort:72172
Objekt:Schramberg
Nutscode Erfüllungsort:DE135 - ROTTWEIL
Veröffentlichung:29.06.2022
Abgabefrist:26.07.2022
Submission:26.07.2022
Bindefrist:
Projektstart:02.01.2023
Ausschreibungsweite:europaweit
Art des AuftragsDienstleistungen
CPV Kategorie:71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

Schlagwörter:

Gebäude + Innenräume | Technische Ausrüstung | 1-Grundlagenermittlung | 2-VorplanungAusbau | im laufenden Betrieb | Institut | Verwaltungsgebäude |

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Auftraggeber
Auftraggeber:Regierungspräsidium Freiburg Referat 44
Straße:Bissierstraße 7
PLZ:79114
Nutscode :DE131 - FREIBURG IM BREISGAU, STADTKREIS
Ort:Freiburg im Breisgau
Land:DEUTSCHLAND
Kontakt:
Email;Vergabestellen_FR@rpf.bwl.de
Telefon:

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Auftragsbekanntmachung

Auszug der Auftragsbekanntmachung – den vollständigen und aktuellen Text finden Sie in den Auftragsunterlagen: http://www.vergabe.landbw.de/NetServer/PublicationControllerServlet?function=Detail&TWOID=54321-Tender-1816673d823-13312f2660c5d187

Vergabenummer:
2022/S 123-350220

1. Umfang der Beschaffung

1.1 Bezeichnung des Auftrags
B 462, OU Schramberg Objektplanung

1.2 CPV Code Hauptteil
71000000

1.3 Art des Auftrags
Dienstleistungen

1.4 Kurze Beschreibung
Objektplanung Verkehrsanlage Lph. 1 + 2 und Ingenieurbauwerk Lph 2

2. Beschreibung

2.3 Erfüllungsort
Schramberg
Los Nutscode
DE135

2.4 Beschreibung der Beschaffung
B 462 OU Schramberg
Objektplanung Verkehrsanlage Lph 1 und 2,
Objektplanung Ingenieurbauwerk Lph 2
Die Bundesstraße 462 stellt im übergeordneten Straßennetz des südwestdeutschen Raumes ein Bindeglied zwischen der in der Rheinebene verlaufenden Bundesautobahn A 5 und der östlich des Schwarzwaldes bestehenden Bundesautobahn A 81 dar. Aufgrund des bisherigen Fehlens einer durchgängigen leistungsfähigen Querverbindung durchfährt ein wesentlicher Anteil des West-Ost-Verkehrs die Talstadt von Schramberg. Der jetzige Verlauf der B 462 führt zu einer sehr hohen Belastung der Einwohner von Schramberg.
Die B 462 hat in der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg die Funktion einer regionalen Entwicklungsachse entlang der Orte Schiltach, Schramberg, Dunningen und Rottweil (vgl. Regionalpläne von 1977 und 2003). Die geplante Ortsumfahrung schafft eine leistungsfähige Querverbindung im übergeordneten Straßennetz. Sie entlastet die Talstadt von Schramberg und stärkt die Funktion der B 462 als regionale Entwicklungsachse. Durch den Bau der Ortsumfahrung ergeben sich zudem reizvolle städtebauliche Entwicklungsmöglichkeiten. Die Ortsumfahrung Schramberg wurde vom Land Baden-Württemberg bei der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes 2030 zur Bewertung angemeldet und vom damaligen BMVI mit einem NKV von 2,2 in den vordringlichen Bedarf aufgenommen.
In der Planungshistorie wurden bereits im Jahr 2007 durch das RP Freiburg und in den 80er und 90er vertiefte Planungen durchgeführt. Die RE-Vorentwurfsplanung aus dem Jahr 2007 beleuchtete die früheren Planungsvarianten aus den 80er und 90er Jahren und kam zu dem Ergebnis, dass die sog. Hess-2 Variante mit 3-streifigem Ausbau als Vorzugsvariante weiter zu verfolgen ist. Aus wirtschaftlichen Gründen wurde diese Variante danach in identischer Linienführung, aber als 2-streifiger Ausbau für die Anmeldung zum BVWP vorgeschlagen.
Die vom Verkehrsministerium BW erbetene Grundlagenermittlung kam zum Ergebnis, dass die Variante trotz der schwierigen technischen Umsetzbarkeit genehmigungsfähig ist. Das damalige BMVI hat die generelle Zustimmung zur Weiterplanung erteilt, allerdings sollen weitere Varianten in den Vergleich aufgenommen werden.

2.5 Zuschlagskriterien
_PROCUREMENT_DOC

2.7
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 2026-12-31

In begründeten Fällen

2.8 Kriterien
Wertungskriterien Eignungsprüfung
§ 45 (4) Nr. 4 VgV: 10%
Durchschnittlicher Jahresumsatz des Unternehmens, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre,
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke mit Zusammenhang von Tunnelbau
§ 46 (3) Nr. 2 VgV: 40%
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Referenzen vom angebotenen Fachpersonal (von Projektleiter*in und Projektingenieur*in) in den letzten 10 Jahren.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV: 40%
Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Referenzen und Tunnellänge
§ 46 (3) Nr. 6 VgV: 10%
Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Berufserfahrung der technischen Leitung in genannten Bereichen

3. Teilnahmebedingungen

3.1 Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Die unter Ziffer III.1.1 geforderten Erklärungen und Nachweise
sind vom Bewerber und bei Bewerbergemeinschaften jeweils
von allen Mitgliedern vorzulegen. Ausländische Bewerber
haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen
Behörde /Institution ihres Heimatlandes beizubringen.
Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen, was durch
eine beglaubigte Übersetzung geschehen muss. Folgende
Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:
– Auszug aus dem Handelsregister (oder vergleichbarer
Nachweis) nicht älter als 6 Monate
– Soweit zutreffend: Bewerbergemeinschaftserklärung. Hierfür
ist das Formular HVA F-StB Erklärung Bewerbergemeinschaft
zu verwenden.
– Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
nach §§ 123, 124 GWB. Diese Erklärungen können durch die
Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars
HVA F-StB Eigenerklärung Eignung erbracht werden. Einem
Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind die
Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten.
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb
(Interessensbestätigung). Diese Aufforderung steht unter der
unter I.1) angegebenen Adresse zum Abruf bereit. Im Übrigen
gelten die HVA F-StB EU Teilnahmebedingungen
Teilnahmewettbewerb.

3.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die
Berufshaftpflichtversicherung für jedes Mitglied der
Bewerbergemeinschaft maßgebend.
Eigenerklärung: Sofern bereits bekannt, Angaben zum Einsatz
von Unterauftragnehmern. Im Falle des Einsatzes von
Unterauftragnehmern ist die Teilleistung anzugeben, welche
durch Unterauftragnehmer durchgeführt wird. Die namentliche
Benennung der Unterauftragnehmer sowie die Einreichung
entsprechender Referenzen kann bereits mit dem
Teilnahmeantrag erfolgen. Hierfür ist das Formular HVA F-StB
EU Verzeichnis der Unterauftragnehmer zu verwenden.
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb
(Interessensbestätigung). Diese Aufforderung steht unter der
unter I.1) angegebenen Adresse zum Abruf bereit. Im Übrigen
gelten die HVA F-StB EU Teilnahmebedingungen
Teilnahmewettbewerb.

3.3 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
§ 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
§ 46 (3) Nr. 6 VgV:
Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung.
§ 46 (3) Nr. 9 VgV:
Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
§ 46 (3) Nr. 3 VgV:
Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkei-ten
§ 46 (3) Nr. 10 VgV:
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.

4. Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Die Sprache im Projekt ist Deutsch. Dies muss vom
Auftragnehmer über den gesamten Verlauf der Bearbeitung für
die Kommunikation mit dem AG und allen weiteren Beteiligten
gewährleistet werden. Weitere Bedingungen für die
Ausführung des Auftrags siehe Vergabeunterlagen.
– Allgemeine Vertragsbedingungen für freiberufliche Leistungen
im Straßen- und Brückenbau, Ausgabe 2021 (AVB F-StB)
– Technische Vertragsbedingungen Objektplanung Ingenieurbauwerke,
Ausgabe 2019 (TVB-Ingenieurbauwerke)
– Technische Vertragsbedingungen Objektplanung Verkehrsanlagen,
Ausgabe 2021 (TVB-Verkehrsanlagen)