Abgabefrist: 21.09.2021 – Stadt Osnabrück – Fachdienst Öffentliche Aufträge – 49074 OSNABRÜCK, KREISFREIE STADT – Holzarbeiten

Information
Ausschreibungsdaten
Vergabenummer:2021/S 162-425913
Erfüllungsort:OSNABRÜCK, KREISFREIE STADT
PLZ Erfüllungsort:49074
Objekt:Grundschule Osnabrück-Atter Leyer Str. 153 49076 Osnabrück
Nutscode Erfüllungsort:DE944 - OSNABRÜCK, KREISFREIE STADT
Veröffentlichung:23.08.2021
Abgabefrist:21.09.2021
Submission:21.09.2021
Bindefrist:26.11.2021
Projektstart:31.01.2022
Ausschreibungsweite:europaweit
Art des AuftragsArbeiten
CPV Kategorie:45422100 Holzarbeiten

Schlagwörter:

Holzbau | Tischlerarbeiten | Massiv | Neubau | Umbau | Sanierung | Schule |

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Auftraggeber
Auftraggeber:Stadt Osnabrück - Fachdienst Öffentliche Aufträge
Straße:Bierstraße 2
PLZ:49074
Nutscode :DE944 - OSNABRÜCK, KREISFREIE STADT
Ort:Osnabrück
Land:DEUTSCHLAND
Kontakt:49074 Osnabrück, Bierstraße 2
Email;oeffentlicheauftraege@osnabrueck.de
Telefon:

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Auftragsbekanntmachung

Auszug der Auftragsbekanntmachung – den vollständigen und aktuellen Text finden Sie in den Auftragsunterlagen: http://www.vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYY6YDED/documents

Vergabenummer:
2021/S 162-425913

1. Umfang der Beschaffung

1.1 Bezeichnung des Auftrags
Grundschule Atter, Neubau + Sanierung, Holzbauarbeiten

1.2 CPV Code Hauptteil
45422000

1.3 Art des Auftrags
Arbeiten

1.4 Kurze Beschreibung
Grundschule Atter, Neubau + Sanierung, Holzbauarbeiten

2. Beschreibung

2.2 Weitere(r) CPV-Code(s)
45422100

2.3 Erfüllungsort
Grundschule Osnabrück-Atter Leyer Str. 153 49076 Osnabrück
Los Nutscode
DE944

2.4 Beschreibung der Beschaffung
Ca. 77 cbm Bauholz für Dachstuhl-Konstruktion
6 Stück Massivholz-Rundstützen
Ca. 25 qm Holz-Fassadenbekleidung

2.5 Zuschlagskriterien
Preis

2.7
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 2023-04-28

3. Teilnahmebedingungen

3.1 Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch Eigenerklärungen gem. dem zur Angebotsabgabe einzureichenden und ausgefüllten Formblatt 124 Eigenerklärungen zur Eignung oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Diese Bescheinigungen umfassen folgende Punkte:
– Vorlage der Gewerbeanmeldung, des Handelsregisterauszugs, der Eintragung in Handwerkerrolle oder beider Industrie- und Handelskammer
– Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
– Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die vorgenannten Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124Eigenerklärung zur Eignung auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Das Formblatt 124 ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150 a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern.
Bedingungen für den Auftrag
Zur Angebotsabgabe sind vom Bieter folgende Bescheinigungen einzureichen, bei Nichtvorliegen werden diese nach § 16a EU VOB/A nachgefordert und sind innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen:
– Gültiger Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung
– Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Sozialversicherungsträgers (Krankenkasse)
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, so sind die vorgenannten Bescheinigungen auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch für diese anderen Unternehmen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.

3.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.(Präqualifikationsverzeichnis) oder durch Eigenerklärungen gem. dem zur Angebotsabgabe einzureichenden und ausgefüllten Formblatt 124 Eigenerklärungen zur Eignung oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Diese Bescheinigungen umfassen folgende Punkte:
– Umsatz des Unternehmens – Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
– Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
– Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die vorgenannten Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124Eigenerklärung zur Eignung auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Das Formblatt 124 ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen

3.3 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.(Präqualifikationsverzeichnis) oder durch Eigenerklärungen gem. dem zur Angebotsabgabe einzureichenden und ausgefüllten Formblatt 124 Eigenerklärungen zur Eignung oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Diese Bescheinigungen umfassen folgende Punkte:
– Angaben von 3 Referenzen der letzten 5 Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Benennung folgender Mindestangaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; Benennung des Leistungsumfanges einschl. Angabe der Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Mitarbeiter, stichwortartige Beschreibung des besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen, Angaben zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, …) Angabe zur vertraglichen Bindung (HU, NU, ARGE-Partner), ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leistungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des AG über vertragsgemäße Ausführung der Leistung
– Angabe der in den letzten 3 Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die vorgenannten Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Das Formblatt 124 ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufüge