Schloss Augustusburg, Außenhautsanierung, Baustelleneinrichtung Nordgarten
Abgabefrist: 22.09.2021 – Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Köln – 50126 RHEIN-ERFT-KREIS – Baustelleneinrichtung
Information
Ausschreibungsdaten | |
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Vergabenummer: | 2021/S 162-425877 |
Erfüllungsort: | RHEIN-ERFT-KREIS |
PLZ Erfüllungsort: | 50126 |
Objekt: | Schloss Augustusburg Schlossstraße 6 50321 Brühl |
Nutscode Erfüllungsort: | DEA27 - RHEIN-ERFT-KREIS |
Veröffentlichung: | 23.08.2021 |
Abgabefrist: | 22.09.2021 |
Submission: | 22.09.2021 |
Bindefrist: | 19.11.2021 |
Projektstart: | 23.11.2021 |
Ausschreibungsweite: | europaweit |
Art des Auftrags | Arbeiten |
CPV Kategorie: | 45113000 Baustelleneinrichtung |
Schlagwörter:
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Auftraggeber | |
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Auftraggeber: | Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Köln |
Straße: | Domstr. 55-73 |
PLZ: | 50668 |
Nutscode : | DEA23 - KÖLN, KREISFREIE STADT |
Ort: | Köln |
Land: | DEUTSCHLAND |
Kontakt: | Einkauf und Vertragsmanagement |
Email; | BLBVergabe@blb.nrw.de |
Telefon: |
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Projektleiter | |
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Auftragsbekanntmachung
Auszug der Auftragsbekanntmachung – den vollständigen und aktuellen Text finden Sie in den Auftragsunterlagen: http://www.evergabe.blb.nrw.de/Vergabe/notice/CXS7YYXYBWK/documents
Vergabenummer:
2021/S 162-425877
1. Umfang der Beschaffung
1.1 Bezeichnung des Auftrags
Schloss Augustusburg, Außenhautsanierung, Baustelleneinrichtung Nordgarten
1.2 CPV Code Hauptteil
45113000
1.3 Art des Auftrags
Arbeiten
1.4 Kurze Beschreibung
Baustelleneinrichtung Nordgarten
2. Beschreibung
2.3 Erfüllungsort
Schloss Augustusburg Schlossstraße 6 50321 Brühl
Los Nutscode
DEA27
2.4 Beschreibung der Beschaffung
Die Arbeiten erfolgen an einem historischen Gebäude. Für die Arbeiten am Schloss Augustusburg wird eine Baustelleneinrichtungsfläche im
Nordgarten eingerichtet und eingezäunt.
100 m freistehender geschlossener Bauzaun aus Siebdruckplatten einschließlich Vorhaltung für 7 Jahre
7 m mobiler Bauzaun aus Gitterelementen einschließlich Vorhaltung
1 Stück Bautor aus Metallgitter einschließlich Vorhaltung
2.5 Zuschlagskriterien
Preis
2.7
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 2028-12-15
3. Teilnahmebedingungen
3.1 Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Allgemeine Eignung
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft. Die projektspezifischen Anforderungen sind zu berücksichtigen.
Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen.
Das Formblatt 124 kann direkt abgerufen werden unter:
https://www.blb.nrw.de/fileadmin/Home/Service/Service_fuer_Auftragnehmer/Eignungsnachweis/eigenerklaerung-nicht-praequalifizierte-unternehmen-formblatt-124.pdf
Bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb erfolgt die Eignungsprüfung nicht präqualifizierter Unternehmen im Rahmen der Bewerberauswahl anhand der vorgelegten Eigenerklärungen und Referenzbescheinigungen. Vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe sind von den Bewerbern, die als geeignet eingestuft wurden und die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, die Bescheinigungen zu fordern und zu prüfen.
Nachunternehmen/andere Unternehmen
Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden.
Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.
Auftragsspezifische Anforderungen:
Geforderte Eignungsnachweise:
– Gewerbeanmeldung
– Handelsregisterauszug
– Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer
3.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Allgemeine Eignung
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft. Die projektspezifischen Anforderungen sind zu berücksichtigen.
Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen.
Das Formblatt 124 kann direkt abgerufen werden unter:
https://www.blb.nrw.de/fileadmin/Home/Service/Service_fuer_Auftragnehmer/Eignungsnachweis/eigenerklaerung-nicht-praequalifizierte-unternehmen-formblatt-124.pdf
Bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb erfolgt die Eignungsprüfung nicht präqualifizierter Unternehmen im Rahmen der Bewerberauswahl anhand der vorgelegten Eigenerklärungen und Referenzbescheinigungen. Vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe sind von den Bewerbern, die als geeignet eingestuft wurden und die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, die Bescheinigungen zu fordern und zu prüfen.
Nachunternehmen/andere Unternehmen
Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden.
Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.
Auftragsspezifische Anforderungen:
Geforderte Eignungsnachweise:
– Erklärung über die Umsätze der letzten drei abgeschlossen Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
– Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
– Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
– Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
– qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
3.3 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Allgemeine Eignung
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft. Die projektspezifischen Anforderungen sind zu berücksichtigen.
Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen.
Das Formblatt 124 kann direkt abgerufen werden unter:
https://www.blb.nrw.de/fileadmin/Home/Service/Service_fuer_Auftragnehmer/Eignungsnachweis/eigenerklaerung-nicht-praequalifizierte-unternehmen-formblatt-124.pdf
Bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb erfolgt die Eignungsprüfung nicht präqualifizierter Unternehmen im Rahmen der Bewerberauswahl anhand der vorgelegten Eigenerklärungen und Referenzbescheinigungen. Vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe sind von den Bewerbern, die als geeignet eingestuft wurden und die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, die Bescheinigungen zu fordern und zu prüfen.
Nachunternehmen/andere Unternehmen
Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden.
Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.
Auftragsspezifische Anforderungen:
Geforderte Eignungsnachweise:
– mindestens drei Referenzbescheinigungen aus den letzten fünf Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
– Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigten Arbeitskräfte
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