Abgabefrist: 23.06.2023 – Gemeinde Karlsfeld – 85221 DACHAU – Bauarbeiten

Information
Ausschreibungsdaten
Vergabenummer:2023/S 110-344518
Erfüllungsort:DACHAU
PLZ Erfüllungsort:85221
Objekt:Karlsfeld
Nutscode Erfüllungsort:DE217 - DACHAU
Veröffentlichung:09.06.2023
Abgabefrist:23.06.2023
Submission:23.06.2023
Bindefrist:21.08.2023
Projektstart:28.08.2023
Ausschreibungsweite:europaweit
Art des AuftragsArbeiten
CPV Kategorie:45000000 Bauarbeiten

Schlagwörter:

Bebauungsplan | 4-Starkstromanlagen | Gipsputz | Kalkputz | Putz | Sanitärkeramik | Putzarbeiten | Ausbau | Anbau | Sanierung | Rückbau | im laufenden Betrieb | Institut | Sporthalle |

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Auftraggeber
Auftraggeber:Gemeinde Karlsfeld
Straße:Gartenstraße 7
PLZ:85757
Nutscode :DE217 - DACHAU
Ort:Karlsfeld
Land:DEUTSCHLAND
Kontakt:
Email;hochbau@karlsfeld.de
Telefon:

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Auftragsbekanntmachung

Auszug der Auftragsbekanntmachung – den vollständigen und aktuellen Text finden Sie in den Auftragsunterlagen: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=271783

Vergabenummer:
2023/S 110-344518

1. Umfang der Beschaffung

1.1 Bezeichnung des Auftrags
621-16-20 MSK Sanierung Dreifeldhalle Vergabenummer 1.2130.9455/22 Putzarbeiten

1.2 CPV Code Hauptteil
45214200

1.3 Art des Auftrags
Arbeiten

1.4 Kurze Beschreibung
Bei dem Gesamtprojekt handelt es sich um eine Sanierung und Erweiterung einer Dreifeldsporthalle. Die Sanierung betrifft die Dachflächen, die Fassadenflächen sowie den Innenausbau. Im Zuge der Erweiterung entsteht an der Ostseite ein eingeschossiger Anbau. An der Südseite entsteht nach Abbruch des Altbaus ein neuer Foyerbereich zur Haupterschließung der Dreifeldsporthalle. Die technische Sanierung betrifft die Heizung, Lüftung und Sanitäranlagen sowie die gesamte Elektrotechnik.

2. Beschreibung

2.2 Weitere(r) CPV-Code(s)
45000000

2.3 Erfüllungsort
Karlsfeld
Los Nutscode
DE217

2.4 Beschreibung der Beschaffung
-930 m² Kalk-Gipsputz
-50 m Kalk-Gipsputz für Stb-Stützen
-120 m ² Kalkzementputz
– 85 m² Dämmputz

2.5 Zuschlagskriterien
Preis

2.7
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 2023-11-10

3. Teilnahmebedingungen

3.1 Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Unternehmen, die in einem amtlichen Präqualifikationsverzeichnis (z. B. Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. oder gleichwertig) für einen der zu vergebenden Leistung entsprechenden Leistungsbereich eingetragen (präqualifiziert) sind, können den Nachweis ihrer Eignung durch Angabe des Präqualifikationsverzeichnisses und der Nummer ihres Eintrags (PQ-Nummer) führen,
Nicht in diesem Sinne präqualifizierte Unternehmen haben mit dem Angebot als vorläufigen Nachweis ihrer Eignung entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung gemäß Formblatt 124EU (zum Download bereit unter: www.staatsanzeiger-eservices.de/124_VOB_EU.pdf) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Darin sind Angaben zu machen u.a. zu Name, Anschrift und Umsatzsteuer-ID-Nummer des Unternehmens, zur Eintragung im Handels- oder Berufsregister, zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123 und 124 GWB, § 6e VOB/A, § 21 AentG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG (z.B. Insolvenzverfahren und Liquidation, schwere Verfehlungen oder Verurteilungen oder Nichtzahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung u.ä.),
Auf gesondertes Verlangen haben die (auch präqualifizierten) Bieter Nachweise zur Bestätigung ihrer Eignung vorzulegen, sofern diese Nachweise nicht im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegt sind oder dem Auftraggeber bereits vorliegen (z. B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, Freistellungsbescheinigung nach § 48 EStG, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialversicherungsträger und der Berufsgenossenschaft, Auszüge auf dem Bundeszentralregister für die gesetzlichen Vertreter und Führungskräfte u.ä.). Der Auftraggeber prüft vor der Zuschlagserteilung ab Inkrafttreten von § 6 WRegG, ob gegen den Bieter, der für den Zuschlag vorgesehen ist, Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert sind; vor Inkrafttreten von § 6 WRegG wird der Auftraggeber für den Bieter, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO anfordern.

3.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Unternehmen müssen über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die vertrags- und ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags verfügen. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters darf nach der Einschätzung des Auftraggebers keine Zweifel zulassen, dass der Bieter über die erforderlichen Kapazitäten verfügt, um seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hier zu vergebenden Auftrag (inkl. Vor- und Anlaufkosten) zu erfüllen,
Zur Präqualifikation s.o. Ziffer III.1.1). Nicht in diesem Sinne präqualifizierte Unternehmen haben in der Eigenerklärung Angaben zu machen u.a. zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
Auf gesondertes Verlangen haben die (auch präqualifizierten) Bieter Nachweise zur Bestätigung ihrer Eignung vorzulegen, sofern diese Nachweise nicht im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegt sind oder dem Auftraggeber bereits vorliegen (z.B. Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse bzw. Gewinn- und Verlustrechnungen, Haftpflichtversicherungsnachweis, ggf. Liquiditätsnachweis).

3.3 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Die Unternehmen müssen über die erforderlichen personellen und technischen Mittel für die vertrags-, ordnungs- und zeitgemäße Ausführung des Auftrags verfügen. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters darf nach der Einschätzung des Auftraggebers keine Zweifel zulassen, dass der Bieter über die erforderlichen Kapazitäten und Fähigkeiten (Kenntnisse und Erfahrungen) verfügt, um den Auftrag vertrags- und ordnungsgemäß in angemessener Qualität auszuführen,
Zur Präqualifikation s.o. Ziffer III.1.1). Nicht in diesem Sinne präqualifizierte Unternehmen haben in der Eigenerklärung Angaben zu machen u.a. zu den verfügbaren Arbeitskräften und zu den in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
Auf gesondertes Verlangen haben die (auch präqualifizierten) Bieter Nachweise zur Bestätigung ihrer Eignung vorzulegen, sofern diese Nachweise nicht im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegt sind oder dem Auftraggeber bereits vorliegen (z.B. Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, aufgegliedert nach Lohngruppen und Leitungspersonal, Bescheinigungen der Referenzauftraggeber in Anlehnung an das Formblatt 444 über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis für die wichtigsten vergleichbaren Bauleistungen),
Beabsichtigt der Bieter, Teilleistungen des Auftrags von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung des Auftrags im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Teilleistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen (Formblatt 235)

4. Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Für die Dauer der Bauzeit ist eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von 3 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden sowie 2 Mio. Euro für Vermögensschäden und sonstige Schäden vorzuhalten und dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen,
Geforderte Sicherheiten: Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung i.H.v. 5 % der Auftragssumme (inkl. USt. ohne Nachträge) zu leisten; Gewährleistungsbürgschaft i.H.v. 3 % der Summe der Abschlagszahlungen bei Abnahme. Werden die Sicherheiten in Form von Bürgschaften geleistet, sind nur Bürgschaften eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditversicherers oder Kreditinstituts zugelassen,
Wesentliche Zahlungsbedingungen: Abschlagszahlung nach § 16 Abs. 1 VOB/B.