Abgabefrist: 20.09.2021 – Stadt Hildesheim – 31008 HILDESHEIM – Beratung im Bauwesen

Information
Ausschreibungsdaten
Vergabenummer:2021/S 163-429211
Erfüllungsort:HILDESHEIM
PLZ Erfüllungsort:31008
Objekt:31135 Hildesheim
Nutscode Erfüllungsort:DE925 - HILDESHEIM
Veröffentlichung:24.08.2021
Abgabefrist:20.09.2021
Submission:20.09.2021
Bindefrist:31.12.2021
Projektstart:
Ausschreibungsweite:europaweit
Art des AuftragsDienstleistungen
CPV Kategorie:71530000 Beratung im Bauwesen

Schlagwörter:

Gebäude + Innenräume | Leittechnik | Machbarkeitsstudie | Beratung | Neubau | Kauf | Verwaltungsgebäude | Feuerwache/Rettungswache |

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Auftraggeber
Auftraggeber:Stadt Hildesheim
Straße:Markt 1
PLZ:31134
Nutscode :DE925 - HILDESHEIM
Ort:Hildesheim
Land:DEUTSCHLAND
Kontakt:DAGEFÖRDE Öffentliches Wirtschaftsrecht Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Email;vergabe@kanzlei-dagefoerde.de
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Auftragsbekanntmachung

Auszug der Auftragsbekanntmachung – den vollständigen und aktuellen Text finden Sie in den Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBLR4MD/documents

Vergabenummer:
2021/S 163-429211

1. Umfang der Beschaffung

1.1 Bezeichnung des Auftrags
Beratungsleistung TU-Verfahren Neubau eines Gefahrenabwehrzentrums

1.2 CPV Code Hauptteil
71000000

1.3 Art des Auftrags
Dienstleistungen

1.4 Kurze Beschreibung
Beratungsleistung für die Vorbereitung und Durchführung eines TU-Verfahrens für den Neubau eines Gefahrenabwehrzentrums. Die Leistung umfasst die Erstellung der Vergabeunterlagen, die Begleitung des Vergabeverfahrens sowie das Projektcontrolling während der Planungs- und Bauphase.

2. Beschreibung

2.2 Weitere(r) CPV-Code(s)
71530000

2.3 Erfüllungsort
31135 Hildesheim
Los Nutscode
DE925

2.4 Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Hildesheim plant den Neubau eines Gefahrenabwehrzentrums auf einem Grundstück nordöstlich des Berliner Kreisels in Hildesheim. Die Überlegungen der Stadtverwaltung für die Umsetzung einer Neubaumaßnahme, um die mit baulichen Mängeln behaftete und technisch überholte Bestands-Feuerwache adäquat zu ersetzen, laufen bereits seit einigen Jahren. In dem neuen Gefahrenabwehrzentrum sollen alle Aufgaben und Funktionen des Fachbereiches Feuerwehren und Rettungsdienst an einem Standort gebündelt werden. Dazu gehören die Berufsfeuerwehr und die Ortsfeuerwehr Stadtmitte 2, der Rettungsdienst mit seinen Trägeraufgaben und einer Rettungswache, der Zivil- und Katastrophenschutz, die von Stadt und Landkreis Hildesheim betriebene Integrierte Regionalleitstelle (IRLS), Teile einer Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) und das Feuerwehrausbildungszentrum (FAZ).
Mit der Grundstücks-Festlegung wurde die Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie mit Ausarbeitung eines Raum- und Flächenprogramms sowie einer ersten Kostenrahmenschätzung angestrebt. Die durch das Ingenieurbüro agn Niederberghaus & Partner GmbH erarbeitete Machbarkeitsstudie liegt mit Datum vom 10.06.2020 vor (Anlage B01). Sie wird derzeit überarbeitet aufgrund eines geänderten Grundstückszuschnitts.
Die VBD Beratungsgesellschaft für Behörden mbH hat auf Grundlage der Machbarkeitsstudie im Rahmen einer vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung verschiedene Beschaffungsvarianten für die Umsetzung des Vorhabens untersucht. Die mit Datum vom 16.04.2021 vorgelegte Untersuchung (Anlage B02) empfiehlt die Umsetzung in einem TU-Inhabermodell.
Der Rat der Stadt Hildesheim hat in seiner Sitzung vom 14.06.2021 der Stadtverwaltung den Auftrag erteilt, die Arbeiten für die Umsetzung eines TU-Inhabermodells vorzubereiten. Im vorliegenden Verfahren soll zunächst eine Beratungsleistung für die Erstellung der Vergabeunterlagen (inklusive Funktionaler Leistungsbeschreibung), die Begleitung des Vergabeverfahrens sowie das Controlling während der Vertragsdurchführung vergeben werden.

2.5 Zuschlagskriterien
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2.7
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Siehe Hinweis zur Vertragslaufzeit in Ziffer II.2.14).

2.8 Kriterien
Der Auftraggeber beabsichtigt, gemäß § 17 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. § 51 VgV mindestens drei und maximal sechs Bewerber zur Abgabe von Erstangeboten aufzufordern. Voraussetzung hierfür ist zunächst, dass die Eignungskriterien (siehe Abschnitt III der Auftragsbekanntmachung sowie Anlage A01) einschließlich der Mindestanforderungen erfüllt sind. Der Auftraggeber wird sodann auf Basis der nachfolgenden objektiven Auswahlkriterien aus dem Kreis der geeigneten Bewerber jene Unternehmen auswählen, die er zur Abgabe von Erstangeboten und Verhandlungen auffordert:
Zur Auswahl der zur Abgabe von Erstangeboten aufgeforderten Unternehmen wertet der Auftraggeber die Angaben der Bewerber im Teilnahmeantrag (Teil C der Vergabeunterlagen) aus und vergibt die folgenden Punktzahlen:
1. Jahresumsatz
Höhe des im Teilnahmeantrags angegebenen Umsatzes aus mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Leistungen im Jahresdurchschnitt in den Jahren 2018 bis 2020.
bis 500.000 EUR = 10 Punkte
bis 750.000 EUR = 20 Punkte
bis 1.000.000 EUR = 30 Punkte
bis 1.250.000 EUR = 40 Punkte
über 1.250.000 EUR = 50 Punkte
2. Berufserfahrung Projektleiter/in
Länge der im Teilnahmeantrag angegebenen Berufserfahrung des/der vorgesehenen Projektleiters/in in Jahren.
bis 5 Jahre = 7 Punkte
bis 10 Jahre = 14 Punkte
bis 15 Jahre = 21 Punkte
bis 20 Jahre = 28 Punkte
über 20 Jahre = 35 Punkte
3. Berufserfahrung stellv. Projektleiter/in
Länge der im Teilnahmeantrag angegebenen Berufserfahrung des/der vorgesehenen stellv. Projektleiters/in in Jahren.
bis 5 Jahre = 3 Punkte
bis 10 Jahre = 6 Punkte
bis 15 Jahre = 9 Punkte
bis 20 Jahre = 12 Punkte
über 20 Jahre = 15 Punkte
Die in den einzelnen Kriterien erzielten Punktzahlen werden addiert (Gesamtpunktzahl maximal 100). Die drei bis sechs Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl werden – bei ansonsten nachgewiesener Eignung – zur Abgabe von Erstangeboten aufgefordert. Ist die Anzahl der Bewerber auch nach Anwendung der Auswahlkriterien noch zu hoch, entscheidet das Los (§ 75 Abs. 6 VgV).
Sofern die Anzahl der Bewerber, welche die Eignungskriterien erfüllen, weniger als drei beträgt, wird der Auftraggeber das Verfahren fortführen, indem er den oder die Bewerber zur Abgabe von Erstangeboten auffordert, welche die Kriterien erfüllen (§ 51 Abs. 3 Satz 2 VgV).

2.9 Angaben zu Optionen
Mit Erteilung des Zuschlags beauftragt der Auftraggeber den Auftragnehmer zunächst nur mit den Leistungen des Leistungspakets B.I. gemäß Leistungsbeschreibung (Grundbeauftragung). Über den Abruf der Leistungspakete B.II. und B.III. (Folgebeauftragungen) wird der Auftraggeber je nach Projektablauf, Bedarf und Finanzierbarkeit entscheiden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, das jeweils nachfolgende Leistungspaket zu erbringen, wenn der Auftraggeber es innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des jeweils vorhergehenden Leistungspakets abruft.
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf von Folgebeauftragungen über die Grundbeauftragung hinaus. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seiner Vergütung gegenüber den Vereinbarungen bei Zuschlag ableiten. Vergütungs- oder Schadensersatzansprüche bei Nichtabruf von Folgebeauftragungen sind ausgeschlossen.

2.10 Zusätzliche Angaben
Die Angabe in Ziffer II.2.7) zur Vertragslaufzeit ist als Orientierungswert auf Basis der aktuellen Planungen des Auftraggebers für den Verlauf des Vergabeverfahrens und der Planungs- und Bauphase zu verstehen. Der Vertrag endet grundsätzlich mit Abschluss der letzten dem Auftragnehmer übertragenen Leistung. Insoweit kann sich sowohl eine kürzere, als auch eine längere tatsächliche Vertragslaufzeit ergeben.

3. Teilnahmebedingungen

3.3 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
3. Referenzleistungen
Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge.
4. Personalstand
Eigenerklärung zum Personalstand im Jahresdurchschnitt in den Jahren 2018 bis 2020, gegliedert nach Büroinhabern/Geschäftsführern, Architekten/Ingenieure/innen und kaufmännischen/technischen Mitarbeitern.
5. Projektleitung
Eigenerklärung zum/zur vorgesehenen Projektleiter/in und stellv. Projektleiter/in unter Angabe von Name, beruflicher Qualifikation und Berufserfahrung in Jahren.
6. Angaben zum Nachunternehmereinsatz
Eigenerklärung zu den Leistungsteilen, die an Nachunternehmer übertragen werden sollen sowie ggf. Eigenerklärung zur Verfügung über die Ressourcen des Nachunternehmers und dessen Eignung (im Falle der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV).

4. Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Vertragsbestandteile sind, bei Widersprüchen untereinander in nachfolgender Rang- und Reihenfolge:
1. Diese Leistungsbeschreibung.
2. Die Allgemeinen Auftrags- und Zahlungsbedingungen der Stadt Hildesheim mit Stand 03/2018 (Anlage B04).
3. Die Verpflichtungserklärung gemäß § 1 des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nicht beamteter Personen vom 2.3.1974 (BGBl. I S. 547) sowie Verpflichtung zur Einhaltung der Vergaberichtlinien für die Vergabe von Aufträgen bei der Stadt Hildesheim (Anlage B05).
4. Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen – Teil B (VOL/B – Ausgabe 2003) vom 05.08.2003 (BAnz. Nr. 178a vom 23.09.2003).
5. Das Angebot des Auftragnehmers.