Abgabefrist: 02.08.2023 – Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale – 32756 DETMOLD – Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten

Information
Ausschreibungsdaten
Vergabenummer:2023/S 086-263574
Erfüllungsort:DETMOLD
PLZ Erfüllungsort:32756
Objekt:Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Bielefeld August- Bebel-Straße 91 33602 Bielefeld Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Bielefeld 33602 Ausführungsorte und Anzahl der Liegenschaften für dieses Regionallos ergeben sich aus dem Verzeichnis der Liegenschaften.
Nutscode Erfüllungsort:DEA4 - DETMOLD
Veröffentlichung:03.05.2023
Abgabefrist:02.08.2023
Submission:02.08.2023
Bindefrist:27.10.2023
Projektstart:01.12.2023
Ausschreibungsweite:europaweit
Art des AuftragsArbeiten
CPV Kategorie:45422000 Zimmer- und Tischlerarbeiten

Schlagwörter:

Elemente | Tiefbauarbeiten | Tischlerarbeiten | Ausbau |

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Auftraggeber
Auftraggeber:Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale
Straße:Mercedesstraße 12
PLZ:40470
Nutscode :DEA11 - DÜSSELDORF, KREISFREIE STADT
Ort:Düsseldorf
Land:DEUTSCHLAND
Kontakt:Servicecenter Zentraler Einkauf
Email;BLBVergabe@blb.nrw.de
Telefon:

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Auftragsbekanntmachung

Auszug der Auftragsbekanntmachung – den vollständigen und aktuellen Text finden Sie in den Auftragsunterlagen: http://www.evergabe.blb.nrw.de/Vergabe/notice/CXS7YYXY1DH9REMS/documents

Vergabenummer:
2023/S 086-263574

1. Umfang der Beschaffung

1.1 Bezeichnung des Auftrags
BLB Z/NL Bielefeld/Technisches Gebäudemanagement TGM 100-23-00058 / Los 9: Ausbau I Tischler, hier: Regionallos 9.1

1.2 CPV Code Hauptteil
45421000

1.3 Art des Auftrags
Arbeiten

1.4 Kurze Beschreibung
Technisches Gebäudemanagement (TGM), BLB NRW, Niederlassung Bielefeld.
Das TGM der NL Bielefeld ist insgesamt in 11 Fachlose aufgeteilt.
Die Fachlose sind ggf. in weitere Regionallose unterteilt.
Für das hier ausgeschriebene Regionallos 9.1 (Ausbau I Tischler, Bereich: Kreis HX/LIP/PB) sind Beseitigung von Not- und Störfällen sowie Instandsetzungen durchzuführen.
Die Ausführungsorte ergeben sich aus dem Verzeichnis der Liegenschaften.

2. Beschreibung

2.2 Weitere(r) CPV-Code(s)
45200000

2.3 Erfüllungsort
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Bielefeld August- Bebel-Straße 91 33602 Bielefeld Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Bielefeld 33602 Ausführungsorte und Anzahl der Liegenschaften für
dieses Regionallos ergeben sich aus dem Verzeichnis der Liegenschaften.
Los Nutscode
DEA4

2.4 Beschreibung der Beschaffung
Die Ausschreibung der Leistung des technischen Gebäudemanagements im BLB NRW, Niederlassung Bielefeld, ist insgesamt in 11 Fachlose aufgeteilt.
Das Fachlos 9 (Ausbau I Tischler) ist in weitere Regionallose unterteilt.
Im Liegenschaftsverzeichnis besonders gekennzeichnete Liegenschaften (TFM o.Ä.) werden durch einen FM Dienstleister bewirtschaftet, hier sind abweichende Leistungserbringungen zu beachten (siehe Anlage 1 zu VB TGM Leistungsbeschreibung).
Beseitigung von Not- und Störfällen sowie Instandsetzungsleistungen bis zu 30.000,- EUR im Einzelfall auf Basis von Einzelaufträgen anhand der in der Anlage 1 zu VB TGM Leistungsbeschreibung beschriebenen Bedingungen. Die Angebotserstellung erfolgt auf Basis §4 EU Absatz 3 VOB/A (Auf- und Abgebotsverfahren) sowie über die vorgegebenen Stundensätze, Materialkosten und Zuschläge.
Die Angebotsdaten sind im Angebotsformblatt (Angebot TGM) unter Punkt 2.1, 2.2, 2,3 und 2.4 einzutragen. Die geschätzten Jahreszielwerte der Leistungsbereiche werden in der Aufforderung TGM EU im Einzelnen mitgeteilt.
Einzelleistungen zu Not- und Störfallbeseitigungen sowie planbare Instandsetzung und Verbesserungen werden jeweils im Einzelfall gesondert beauftragt, jedoch maximal bis zu einem Höchstwert von insgesamt 1.535.248,00 EUR netto. Ein Einzelauftrag, der zur Überschreitung dieses Höchstwertes führen würde, erfolgt nicht. Mit Erreichen des Höchstwertes erlischt die Leistungspflicht des AN in Bezug auf die Leistungen Not- und Störfallbeseitigung sowie planbare Instandsetzung und Verbesserung. Grundlage sind die mit dem Angebot festgelegten Auf- bzw. Abgebote zu den dort benannten Standardleistungsbüchern (StLB) sowie Stundenverrechnungssätze und Materialkostenzuschläge.
Angebote für weniger Preiskomponenten als gefordert, gelten als unvollständig und werden von der Wertung ausgeschlossen.

2.5 Zuschlagskriterien
Preis

2.7
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 2026-01-31
Das angegebene Datum des Endes der Vertragslaufzeit bezieht sich auf das derzeit geplante Ende der Bauzeit. Das tatsächliche Leistungsende für den Auftragnehmer ist vom Abschluss der beauftragten Leistung abhängig und kann nach dem genannten Termin liegen.

Der Vertrag über Technisches Gebäudemanagement beginnt am 01.12.2023.
Die Leistungen Instandsetzung sind vom 01.02.2024 bis zum 31.01.2026 zu erbringen. Zu diesem Zeitpunkt endet der Vertrag voraussichtlich. Kündigt der AG den Auftrag nicht 3 Monate vor Ablauf der vertraglichen Mindestlaufzeit, verlängert sich diese jeweils um ein Jahr bis maximal insgesamt
vier Jahre.

3. Teilnahmebedingungen

3.1 Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Allgemeine Eignung
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft. Die projektspezifischen Anforderungen sind zu berücksichtigen.
Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen.
Das Formblatt 124 kann direkt abgerufen werden unter:
https://www.blb.nrw.de/fileadmin/Home/Service/Service_fuer_Auftragnehmer/Eignungsnachweis/eigenerklaerung-nicht-praequalifizierte-unternehmen-formblatt-124.pdf
Bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb erfolgt die Eignungsprüfung nicht präqualifizierter Unternehmen im Rahmen der Bewerberauswahl anhand der vorgelegten Eigenerklärungen und Referenzbescheinigungen. Vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe sind von den Bewerbern, die als geeignet eingestuft wurden und die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, die Bescheinigungen zu fordern und zu prüfen.
Nachunternehmen/andere Unternehmen
Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden.
Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.
Auftragsspezifische Anforderungen:
Zusätzlich zu den allgemeinen Anforderungen wird (zunächst) eine Eigenerklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit und Fachkunde gefordert. Zur Eignungsprüfung ist der entsprechende Nachweis auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Gefordertes Zertifikat bzw. Einzelnachweis ist:
Asbest: Sachkundenachweis gem. TRGS 519 Nummer 2.7 Anlage 4C

3.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Allgemeine Eignung
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft. Die projektspezifischen Anforderungen sind zu berücksichtigen.
Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen.
Das Formblatt 124 kann direkt abgerufen werden unter:
https://www.blb.nrw.de/fileadmin/Home/Service/Service_fuer_Auftragnehmer/Eignungsnachweis/eigenerklaerung-nicht-praequalifizierte-unternehmen-formblatt-124.pdf
Bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb erfolgt die Eignungsprüfung nicht präqualifizierter Unternehmen im Rahmen der Bewerberauswahl anhand der vorgelegten Eigenerklärungen und Referenzbescheinigungen. Vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe sind von den Bewerbern, die als geeignet eingestuft wurden und die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, die Bescheinigungen zu fordern und zu prüfen.
Nachunternehmen/andere Unternehmen
Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden.
Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.
Auftragsspezifische Anforderungen:
Zusätzlich zu den allgemeinen Anforderungen wird (zunächst) eine Eigenerklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit und Fachkunde gefordert. Zur Eignungsprüfung ist der entsprechende Nachweis auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Gefordertes Zertifikat bzw. Einzelnachweis ist:
Asbest: Sachkundenachweis gem. TRGS 519 Nummer 2.7 Anlage 4C

3.3 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Allgemeine Eignung
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft. Die projektspezifischen Anforderungen sind zu berücksichtigen.
Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen.
Das Formblatt 124 kann direkt abgerufen werden unter:
https://www.blb.nrw.de/fileadmin/Home/Service/Service_fuer_Auftragnehmer/Eignungsnachweis/eigenerklaerung-nicht-praequalifizierte-unternehmen-formblatt-124.pdf
Bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb erfolgt die Eignungsprüfung nicht präqualifizierter Unternehmen im Rahmen der Bewerberauswahl anhand der vorgelegten Eigenerklärungen und Referenzbescheinigungen. Vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe sind von den Bewerbern, die als geeignet eingestuft wurden und die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, die Bescheinigungen zu fordern und zu prüfen.
Nachunternehmen/andere Unternehmen
Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden.
Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.
Auftragsspezifische Anforderungen:
Zusätzlich zu den allgemeinen Anforderungen wird (zunächst) eine Eigenerklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit und Fachkunde gefordert. Zur Eignungsprüfung ist der entsprechende Nachweis auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Gefordertes Zertifikat bzw. Einzelnachweis ist:
Asbest: Sachkundenachweis gem. TRGS 519 Nummer 2.7 Anlage 4C

4. Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Die Vorgaben des TVgG NRW zu Mindestlohn/Tariftreue sind zwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen i.S.v. §§ 128 (2) i.V.m. 129 GWB. Besondere Vertragsbedingungen werden Bestandteil des Vertrages.
Erhöhte Sicherheitsbestimmungen sind ggf. zu beachten.