Vergabe: 13.06.2022 – Kreisausschuss des Landkreises Fulda Zentrale Vergabestelle – 36355 Grebenhain – Dienstleistungen von Ingenieurbüros

Information
AUSSCHREIBUNG
Auftragsbekanntmachung:2022/S 116-326959
Erfüllungsort:FULDA
PLZ Erfüllungsort:36037
Objekt:
Nutscode Erfüllungsort:DE732 - FULDA
Auftragsvergabe:44725
Projektstart:
Ausschreibungsweiteeuropaweit
Art des Auftrags:Dienstleistungen
CPV Kategorie:V-71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Anzahl Angebote:1
Auftragswert:0.01 EUR

Ausschreibungsdaten

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Schlagwörter:

Gründach | Technische Ausrüstung | 7-nutzungssp. und verfahrenstech. Anlagen | 8-Automation | 1-Abwasser-, Wasser- und GasanlagenSchule | Verwaltungsgebäude | Sporthalle | Gebäude + Innenräume | Fernwärme | Photovoltaik | 1-Grundlagenermittlung | Neubau | Sanierung | Rückbau | klimaneutral | nachhaltig | Massiv | Flachdach |

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Auftraggeber
Auftraggeber:Kreisausschuss des Landkreises Fulda Zentrale Vergabestelle
Straße:Wörthstraße 15
PLZ:36037
Nutscode:DE732 - FULDA
Ort:Fulda
Land:DE
Kontakt:Zentrale Vergabestelle
Email:vergabe@landkreis-fulda.de
Telefon:+49 66160061323

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Auftragnehmer
Auftragnehmer:EWT Ingenieure GmbH
Straße:Ilbeshäuser Straße 6
PLZ:36355
Nutscode:DE725 - VOGELSBERGKREIS
Ort:Grebenhain
Kontakt:
Email:k.bochnick@ewt-ingenieure.de
Telefon:

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Zusammenfassung der Originalausschreibung

Auszug aus der Bekanntmachung über vergebene Aufträge

1. Umfang der Beschaffung

1.1 Bezeichnung des Auftrags
Florenbergschule Pilgerzell, Neubau – Fachplanung Technische Ausrüstung Los 1 – HLS und Los 2 – ELT

1.2 CPV Code Hauptteil
71300000

1.3 Art des Auftrags
Dienstleistungen

1.4 Kurze Beschreibung
Florenbergschule Pilgerzell, Neubau – Fachplanung Technische Ausrüstung Los 1 – HLS und Los 2 – ELT

2. Beschreibung

2.1 Bezeichnung des Auftrags
Los 1 – HLS nach § 53 Anlagengruppen 1 + 2 + 3 + 7 und 8

Losnr.: 1
2.2 Weitere(r) CPV-Code(s)
71300000

2.3 Erfüllungsort
Künzell, OT Pilgerzell
Los Nutscode
DE732

2.4 Beschreibung der Beschaffung
Der Landkreis Fulda plant in Pilgerzell den Neubau der Florenberg-Grundschule Die Sanierung des Bestandes wird im Vergleich zu einem Neubau zur Schaffung einer zeitgemäßen und zukunftsorientierten Schule bei optimaler Funktionalität und Nachhaltigkeit bei Betrieb und Unterhalt als nicht wirtschaftlich bewertet. Der Grundsatzbeschluss zum Abbruch des bestehenden Schulgebäudes und Ersatzneubau liegt vor. Die bestehende Sporthalle soll erhalten bleiben und wird angemessen in das neue Gesamtkonzept mit eingebunden. Die Realisierung soll in mehreren Bauabschnitten erfolgen: 1. Ersatzneubau der Grundschule 2. Abbruch des bestehenden Schulgebäudes 3. Neuordnung der Freianlagen für die Schüler unter Beachtung der verkehrlichen Anbindung Durch einen Ersatzneubau als 1. Bauabschnitt auf den freien Grundstücksflächen soll der parallele Schulbetrieb aufrechterhalten werden um die Kosten für Ausweichräume einzusparen. Für die Objektplanung wurde ein Realisierungswettbewerb durchgeführt. Grundlage für die weitere Planung ist der Siegerentwurf des Architekten. Der Entwurf aus dem abgeschlossenen Realisierungswettbewerb für die Architektenleistungen geht von einem zweigeschossigen Baukörper in einer hybriden Bauweise (Beton- / Holzkonstruktion) mit Flachdach (Gründach) aus. Die Erzeugung der Heizwärme soll über eine mit Strom betriebene Wärmepumpe mit vorgeschaltetem Erdkollektor erfolgen. Der notwendige Anteil der regenerativen Energie soll über eine Photovoltaikanlage generiert werden. Es ist angedacht, die Wärmeübergabe über eine Bauteilaktivierung der massiven Betondecken erfolgen zu lassen. Diese Flächen sollen im Sommer auch für die Temperierung der Räume verwendet werden. Zu alternativen Wärmeerzeugungsmöglichkeiten, z.B. über Nah- / Fernwärme, Biomasse o.ä. sollen in der 2. Stufe sinnvolle und wirtschaftliche Lösungsansätze vorgestellt werden. Es ist geplant, die Klassenräume mit dezentralen Lüftungsgeräten auszustatten. Für die weiteren Flächen gibt es keine Vorgaben. Der Energetische Standard soll sich an den aktuell geltenden gesetzlichen Vorgaben orientieren. Das Projekt wird mit öffentlichen Mitteln aus der Hessenkasse gefördert. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme für den Neubauanteil (KG 200 – 700, ohne Verkehrsanlagen) werden mit ca. 15,0 Mio. € brutto angenommen. Terminvorschau: – Start umgehend nach Abschluss VgV – Planungsphase 2022 – Bauausführung ab 2023 – Rohbau, Gebäudehülle, Grundinstallation HLS / ELT bis Herbst 2024 – Projektende 2025 Fachplanung Technische Ausrüstung nach HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 2, § 53 ff. Los 1 für die Anlagengruppen nach § 53 HOAI ALG 1 + 2 + 3 + 7 und 8. – Stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der LPH 1 bis 9 für den ersten Bauabschnitt – Neubau Grundschule (BA 2 (Abbruch) und 3 (Turnhalle) sind nicht Gegenstand der zu beauftragenden Leistungen) – vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1 + 2 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen – weitere Stufen gem. Vertragsmuster Bes. Leistungen: keine. Die Beauftragung der Grund- und Besonderen Leistungen der Stufe 1 ist entsprechend der Bereitstellung der Förder- und Finanzmittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung (sowie mit weiteren Leistungsphasen und weiteren Besonderen Leistungen) besteht nicht; Es wurden noch keine Planungsleistungen Fachplanung Techn. Ausrüstung nach HOAI erbracht. Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden. Weitere Informationen sowie der Siegerentwurf aus dem Realisierungswettbewerb werden erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. Es wird davon ausgegangen, dass die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen ist. Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der AG weist darauf hin, dass ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.

2.7
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

2.9 Angaben zu Optionen
Beauftragung der weiteren Leistungsphasen der Grundleistungen nach HOAI sowie ausgewählter Besonderer Leistungen nach II.2.4)

2.10 Zusätzliche Angaben
Die unter II.2.7) angegebene Laufzeit ist geschätzt für den Zeitraum der LPH 1 – 8 nach HOAI und ist abhängig von der späteren tatsächlichen Leistungserbringung und baulichen Umsetzung. Die Laufzeit beinhaltet nicht die Dauer für den Anspruch auf Mängelbeseitigung nach § 13 VOB/B.

3. Teilnahmebedingungen