Generalplanerleistungen für den Neubau der Heinrich-Böll-Gesamtschule Merten
Abgabefrist: 05.08.2021 – Stadt Bornheim – 51570 RHEIN-SIEG-KREIS – Dienstleistungen von Architekturbüros
Information
Ausschreibungsdaten | |
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Vergabenummer: | 2021/S 131-347240 |
Erfüllungsort: | RHEIN-SIEG-KREIS |
PLZ Erfüllungsort: | 51570 |
Objekt: | 53332 Bornheim-Merten |
Nutscode Erfüllungsort: | DEA2C - RHEIN-SIEG-KREIS |
Veröffentlichung: | 09.07.2021 |
Abgabefrist: | 05.08.2021 |
Submission: | 05.08.2021 |
Bindefrist: | 19.01.2022 |
Projektstart: | 24.01.2022 |
Ausschreibungsweite: | europaweit |
Art des Auftrags | Dienstleistungen |
CPV Kategorie: | 71314310 Dienstleistungen für thermische Bauphysik |
Schlagwörter:
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Auftraggeber | |
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Auftraggeber: | Stadt Bornheim |
Straße: | Rathausstraße 2 |
PLZ: | 53332 |
Nutscode : | DEA2C - RHEIN-SIEG-KREIS |
Ort: | Bornheim |
Land: | DEUTSCHLAND |
Kontakt: | Vergabestelle |
Email; | vergabestelle@stadt-bornheim.de |
Telefon: |
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Auftragsbekanntmachung
Auszug der Auftragsbekanntmachung – den vollständigen und aktuellen Text finden Sie in den Auftragsunterlagen: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYDYDRRJ/documents
Vergabenummer:
2021/S 131-347240
1. Umfang der Beschaffung
1.1 Bezeichnung des Auftrags
Generalplanerleistungen für den Neubau der Heinrich-Böll-Gesamtschule Merten
1.2 CPV Code Hauptteil
71000000
1.3 Art des Auftrags
Dienstleistungen
1.4 Kurze Beschreibung
Die Stadt Bornheim beabsichtigt den Neubau der Heinrich-Böll-Gesamtschule im Ortsteil Bornheim-Merten. Der Neubau soll alle Anforderungen eines zeitgemäßen und leistungsfähigen Schulgebäudes erfüllen und als „Klimaschule“ geplant werden. Darüber hinaus ist der Bau einer Dreifach-Sporthalle vorgesehen. Die Gesamtbaukosten für das Vorhaben (Kgr. 300-400) werden auf ca. 30 620 000,00 EUR netto geschätzt. Es sind Generalplanerleistungen stufenweise zu beauftragen, die sich auf die Leistungsphasen 1-8 beziehen und folgende Leistungsbilder umfassen:
— Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI,
— Leistungen der Objektplanung Freianlagen gemäß §§ 38 ff. HOAI,
— Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 und 8 gemäß §§ 53 ff. HOAI,
— Leistungen der Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI,
— Brandschutzplanung gemäß Heft 17 der Schriftenreihe des AHO,
— Bauphysik gemäß Heft 23 der Schriftenreihe des AHO.
2. Beschreibung
2.2 Weitere(r) CPV-Code(s)
71221000
2.3 Erfüllungsort
53332 Bornheim-Merten
Los Nutscode
DEA2C
2.4 Beschreibung der Beschaffung
DIe Stadt Bornheim beabsichtigt den Neubau einer Gesamtschule und einer Dreifach-Sporthalle einschließlich der Außenanlagen in 53332 Bornheim-Merten.
Der Neubau soll alle Anforderungen eines zeitgemäßen und leistungsfähigen Schulgebäudes erfüllen und als „Klimaschule“ geplant werden.
Die Planfläche liegt im Stadtteil Bornheim-Merten in der Nähe des Stadtbahnhaltepunkts Bornheim-Merten. Die Gesamtschule ist Teil des Bebauungsplanes „ME 18“. Dieser beschreibt den Bereich zwischen den Straßen Lannerstraße im Norden, der Bonn-Brühler-Straße im Westen, der Händelstraße im Süden und wird auf der Ostseite durch die Gleise der VRS-Linie 18 begrenzt. DIe Fläche für den Schulneubau liegt am östlichen Rand an der Bahnstrecke. Auf dem restlichen Teil des unbebauten Geländes soll ein Wohngebiet mit überwiegend Reihen- und Doppelhäusern entstehen. Die Stadt Bornheim plant für die bestehende Heinrich-Böll-Gesamtschule an der Beethovenstraße bis Dezember 2026 einen Neubau an dem beschriebenen Standort zu errichten. Nach dem Bebauungsplan ist ein bis zu 3-geschossiger Bau mit Unterkellerung möglich. Das Grundstück der Schule mit Außenanlagen und PKW-Stellplätzen wird ca. 20 062 m umfassen. Der Grundstückserwerb ist aber noch nicht abgeschlossen. Abhängig von dem Ergebnis wird bestenfalls ein Gesamtgrundstück von ca. 24 000 m ; schlechtenfalls eines von nur ca. 17 000 m zur Verfügung stehen.
Die Heinrich-Böll-Gesamtschule ist eine 5-zügige Gesamtschule mit 3-Zügen für eine Oberstufe, die im Vollbetrieb von ca. 1 140 Schülerinnen und Schüler in den Jahrgängen 5 bis 13 besucht werden kann. Sie beinhaltet u.a. ein Forum, eine Mensa und eine Dreifach-Sporthalle als Versammlungsstätte mit Tribünennutzung.
Gemäß Ratsbeschluss der Stadt Bornheim vom 22.6.2021 möchte die Stadt Bornheim bis zum Jahre 2045 klimaneutral werden.
Die Schule ist in Annahme einer darüber weit hinausgehenden Nutzungsdauer neben weiteren Nachhaltigkeitsaspekten konform zu diesem Beschluss als „Klimaschule“ zu planen.
Die Gesamtbaukosten für das Vorhaben (Kgr. 300-400) werden auf ca. 30 620 000,00 EUR netto geschätzt. Es sind Generalplanerleistungen stufenweise zu beauftragen, die sich auf die Leistungsphasen 1-8 beziehen und folgende Leistungsbilder umfassen:
— Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI,
— Leistungen der Objektplanung Freianlagen gemäß §§ 38 ff. HOAI,
— Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 und 8 gemäß §§ 53 ff. HOAI,
— Leistungen der Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI,
— Brandschutzplanung gemäß Heft 17 der Schriftenreihe des AHO,
— Bauphysik gemäß Heft 23 der Schriftenreihe des AHO.
2.5 Zuschlagskriterien
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2.7
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 2026-12-31
2.8 Kriterien
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt bei Vollständigkeit der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise gemäß Ziffer III.1.1) bis III.1.3) anhand objektiver Kriterien.
Die detaillierte Bewertungsmatrix mit Angabe über die Verteilung der Punkte und Gewichtung der einzelnen Eignungskriterien ist den Bewerbungsunterlagen beigefügt.
2.9 Angaben zu Optionen
Im Rahmen der stufenweisen Beauftragung beauftragt der Auftraggeber mit Abschluss des Generalplanervertrages zunächst nur die Grundleistungen und Besonderen Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 2. Der Auftraggeber ist jederzeit berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, den Auftragnehmer auch mit der
Erbringung weiterer Leistungen der unter II.2.4) aufgeführten Leistungsbilder zu beauftragen und zwar in folgenden Stufen:
— Stufe 2: Leistungsphasen 3 und 4,
— Stufe 3: Leistungsphasen 5 – 7,
— Stufe 4: Leistungsphase 8.
2.10 Zusätzliche Angaben
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorzugsweise elektronisch, vorrangig über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung des Bewerbungsbogens möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen.
3. Teilnahmebedingungen
3.1 Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
1.) Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung (Landschafts-)Architekt und / oder Ingenieur zu tragen oder in Deutschland unter dieser Bezeichnung tätig zu werden (§ 75 Abs. 1 und 2 VgV). Der Auftragnehmer bzw. – bei juristischen Personen – dessen
Verantwortliche Mitarbeiter im Sinne des § 75 Abs. 3 VgV müssen berechtigt sein, die Berufsbezeichnung „(Landschafts-)Architekt“ (für den Bereich der Objektplanung Gebäude und Innenräume bzw. Freianlagen) und „Ingenieur“ (für den Bereich der Tragwerksplanung bzw. der Technischen Ausrüstung) zu führen.
2.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB.
3.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB.
4.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1
Arbeitnehmerentsendegesetz und § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.
5.) Erklärung zur Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
6.) Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen.
7.) Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er diese zu benennen. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist auf Anforderung nachzureichen.
3.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1.) Erklärung über den Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) von 2018 bis 2020. Die maximale Punktzahl wird bei einem durchschnittlichen Umsatz größer gleich 2 000 000 EUR/a vergeben. – (Wichtung 5 %).
2.) Angabe der Beschäftigten der letzten 3 Jahre von 2018 bis 2020 für das gesamte Büro des Bewerbers, aufgeteilt in Berufsgruppen wie Führungskräfte, Dipl.-Ing., sonstige Mitarbeiter (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV). Die maximale Punktzahl wird bei einer durchschnittlichen Gesamtmitarbeiterzahl größer gleich 20 Personen vergeben. – (Wichtung 5 %).
3.) Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 5,0 Mio. EUR für Personenschäden und 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden im Fall der Zuschlagserteilung.