Grundwassermonitoring WRRL Brandenburg – Südost (Landkreise CB, FF, LDS, LOS, OSL, SPN)
Abgabefrist: 29.07.2022 – Landesamt für Umwelt (LfU) – 03042 COTTBUS, KREISFREIE STADT – Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Information
Ausschreibungsdaten | |
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Vergabenummer: | 2022/S 125-354428 |
Erfüllungsort: | COTTBUS, KREISFREIE STADT |
PLZ Erfüllungsort: | 03042 |
Objekt: | Landkreise Cottbus, Frankfurt (Oder), Dahme-Spreewald, Oder-Spree, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße |
Nutscode Erfüllungsort: | DE402 - COTTBUS, KREISFREIE STADT |
Veröffentlichung: | 01.07.2022 |
Abgabefrist: | 29.07.2022 |
Submission: | 29.07.2022 |
Bindefrist: | 22.08.2022 |
Projektstart: | 22.08.2022 |
Ausschreibungsweite: | europaweit |
Art des Auftrags | Dienstleistungen |
CPV Kategorie: | 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste |
Schlagwörter:
Ausschreibungsunterlagen
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Auftraggeber | |
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Auftraggeber: | Landesamt für Umwelt (LfU) |
Straße: | Seeburger Chaussee 2 |
PLZ: | 14476 |
Nutscode : | DE404 - POTSDAM, KREISFREIE STADT |
Ort: | Potsdam, OT Groß Glienicke |
Land: | DEUTSCHLAND |
Kontakt: | Referat S6 - Zentrale Vergabestelle |
Email; | VergabestelleS6@LfU.Brandenburg.de |
Telefon: |
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Auftragsbekanntmachung
Auszug der Auftragsbekanntmachung – den vollständigen und aktuellen Text finden Sie in den Auftragsunterlagen: http://www.vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YY4RPCW/documents
Vergabenummer:
2022/S 125-354428
1. Umfang der Beschaffung
1.1 Bezeichnung des Auftrags
Grundwassermonitoring WRRL Brandenburg
1.2 CPV Code Hauptteil
71300000
1.3 Art des Auftrags
Dienstleistungen
1.4 Kurze Beschreibung
Gegenstand des Auftrags ist die Grundwasserprobennahme einschließlich der Bestimmung von Vor- Ort- Parametern für die aufgeführten Grundwassermessstellen, die chemische Analytik der Proben im Labor, die Überprüfung aller ermittelten Analysenwerte auf Plausibilität und die Übergabe der Werte an das LfU.
Es sind insgesamt 703 Grundwassermessstellen zu beproben und die Wasserproben auf ausgewählte Inhaltsstoffe zu analysieren.
Ergänzende Hinweise entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
2. Beschreibung
2.1 Bezeichnung des Auftrags
Südost (Landkreise CB, FF, LDS, LOS, OSL, SPN)
Losnr.: 4
2.2 Weitere(r) CPV-Code(s)
90000000
2.3 Erfüllungsort
Landkreise Cottbus, Frankfurt (Oder), Dahme-Spreewald, Oder-Spree, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße
Los Nutscode
DE402
2.4 Beschreibung der Beschaffung
Ergänzende Hinweise entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung _LB_Land_B_WRRL-GW-Monitoring_HE22-FR23.
2.7
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 2023-07-30
2.10 Zusätzliche Angaben
Folgender Bewertungsmaßstab wir den Zuschlagskriterien zugrunde gelegt.
I. Preis
Die Bewertung des Preises erfolgt nach der sog. linearen Interpolationsmethode (Preispunkte = Pp – (Pi – Pmin)/Pmin * Pp)
Die niedrigste Angebotssumme wird von der zu bewertenden Angebotssumme abgezogen und dann durch die günstigste Angebotssumme dividiert. Das Ergebnis wird mit der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Preis multipliziert und von der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Preis abgezogen. Alle Angebotspreise, die den günstigsten Preis um das Zweifache übersteigen, werden mit 0 Punkten gewertet, statt mit negativen Zahlen.
II. Untersuchung aller Parameter
5 Punkte: für ein Angebot über die Analytik aller in Anlage 4 genannten Parameter
4 Punkte: wenn ein Parameter nicht angeboten wird
3 Punkte: wenn zwei Parameter nicht angeboten werden
2 Punkte: wenn drei Parameter nicht angeboten werden
1 Punkt: wenn vier Parameter nicht angeboten werden
0 Punkte: wenn fünf Parameter nicht angeboten werden
III. Einhaltung der Bestimmungsgrenzen
5 Punkte: bei Einhaltung aller in Anlage 4 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen
4 Punkte: bei Überschreitung von max. 2 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen
3 Punkte: bei Überschreitung von max. 4 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen
2 Punkte: bei Überschreitung von max. 6 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen
1 Punkt: bei Überschreitung von max. 8 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen
0 Punkte: bei Überschreitung von mehr als 8 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen
IV. Zusatzpunkt: Aufzeichnung Vor-Ort-Parameter mit Datenprotokoll
Die Aufzeichnung der Messwerte Vor-Ort-Parameter während des Abpumpvorgangs in einem Datenprotokoll durch die Verwendung geeigneter Sonden wird mit einem Zusatzpunkt bewertet; Um den Zusatzpunkt zu erhalten, ist die Einreichung eines Datenprotokolls der Vor-Ort-Parameter für 3 aktuelle Probennahme-Protokolle erforderlich.
3. Teilnahmebedingungen
4. Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Die Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz ist Bedingung für die Ausführung des Auftrags. Insoweit wird auf den Dokumentenbereich des Vergabemarkplatzes Brandenburg verwiesen (FB 5.1 EU bis 5.4 EU).
Gem. Rundschreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zur Anwendung der Russland-Sanktionen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen vom 8. April 2022 über die Reichweite und Anwendung des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-VO) sind folgende Bedingungen bei noch nicht abgeschlossenen Vergabeverfahren zu beachten: Für Vergabeverfahren ab Erreichen der EU-Schwellenwerte ist die Eigenerklärung (ANLAGE-Eigenerklärung-VO-2022-833) zur Vorlage durch Bewerber und Bieter bzw. sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft einzureichen. Angebote von Unternehmen, die eine entsprechende Erklärung trotz entsprechender Anforderung nicht abgeben, sind von der Wertung auszuschließen (siehe insb. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV).
Für den gegenständlichen Auftrag ist das Dokument Anlage_5_WRRL_Land_B_22-23_Bietererklärungen unterschrieben mit den dort enthaltenen Ausführungsbedingungen mit dem Angebot einzureichen.
Mit dem Angebot sind die zwingend erforderlichen Parameter (Anlage 4, farblich gekennzeichnet) anzubieten. Die erforderlichen Bestimmungsgrenzen gem. Anlage 4 müssen eingehalten werden und abweichende Bestimmungsgrenzen dürfen maximal 50% des Schwellenwertes nach GrundwV erreichen.
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