Hochschule Münster – Neubau Hüffer-Campus / erweiterte Rohbauarbeiten
Abgabefrist: 20.01.2022 – Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Münster – 48079 MÜNSTER, KREISFREIE STADT – Betonrohbauarbeiten
Information
Ausschreibungsdaten | |
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Vergabenummer: | 2021/S 230-602166 |
Erfüllungsort: | MÜNSTER, KREISFREIE STADT |
PLZ Erfüllungsort: | 48079 |
Objekt: | Hochschule Münster - Hüffer-Campus Robert-Koch-Straße 48149 Münster |
Nutscode Erfüllungsort: | DEA33 - MÜNSTER, KREISFREIE STADT |
Veröffentlichung: | 26.11.2021 |
Abgabefrist: | 20.01.2022 |
Submission: | 20.01.2022 |
Bindefrist: | 17.03.2022 |
Projektstart: | 21.03.2022 |
Ausschreibungsweite: | europaweit |
Art des Auftrags | Arbeiten |
CPV Kategorie: | 45262311 Betonrohbauarbeiten |
Schlagwörter:
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Auftraggeber | |
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Auftraggeber: | Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Münster |
Straße: | Hohenzollernring 80 |
PLZ: | 48145 |
Nutscode : | DEA33 - MÜNSTER, KREISFREIE STADT |
Ort: | Münster |
Land: | DEUTSCHLAND |
Kontakt: | Einkauf und Vertragsmanagement |
Email; | BLBVergabe@blb.nrw.de |
Telefon: |
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Projektleiter | |
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Auftragsbekanntmachung
Auszug der Auftragsbekanntmachung – den vollständigen und aktuellen Text finden Sie in den Auftragsunterlagen: http://www.evergabe.blb.nrw.de/Vergabe/notice/CXS7YYXYE1B/documents
Vergabenummer:
2021/S 230-602166
1. Umfang der Beschaffung
1.1 Bezeichnung des Auftrags
Hochschule Münster – Neubau Hüffer-Campus / erweiterte Rohbauarbeiten
1.2 CPV Code Hauptteil
45223220
1.3 Art des Auftrags
Arbeiten
1.4 Kurze Beschreibung
erweiterte Rohbauarbeiten
2. Beschreibung
2.2 Weitere(r) CPV-Code(s)
45262311
2.3 Erfüllungsort
Hochschule Münster – Hüffer-Campus Robert-Koch-Straße 48149 Münster
Los Nutscode
DEA33
2.4 Beschreibung der Beschaffung
13.050 m2 Sauberkeitsschichten unter Bodenplatten der Tiefgagarge;
34.700 m3 Beton- und Stahlbeton (Ortbeton);
103.000 m2 Schalung für Ortbetonteile;
5490 to. Betonstahl (zzgl. Betonstahl in Fertigteilen);
2.450 m2 Frischbetonverbundfolie;
1.050 m2 Dämmung erdberührter Flächen;
8.850 m2 TG-Dämmung (Mehrschichtplatten) an Decken und Wänden;
8.200 m3 Fassade aus Stb.-Fertigteilen mit Klinkerriemchen;
5.150 m2 Fassade aus Verblendmauerwerk;
21.500 m2 Fassadengerüst;
9.000 m2 Betonkernaktivierung;
900 m SW / RW-Rohrleitungen innerhalb von Betonbauteilen (PP-MD);
11.150 m Elektro-Leerrohrsysteme;
2.5 Zuschlagskriterien
Preis
2.7
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 2023-10-30
3. Teilnahmebedingungen
3.1 Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Allgemeine Eignung
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft. Die projektspezifischen Anforderungen sind zu berücksichtigen.
Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen.
Das Formblatt 124 kann direkt abgerufen werden unter:
https://www.blb.nrw.de/fileadmin/Home/Service/Service_fuer_Auftragnehmer/Eignungsnachweis/eigenerklaerung-nicht-praequalifizierte-unternehmen-formblatt-124.pdf
Bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb erfolgt die Eignungsprüfung nicht präqualifizierter Unternehmen im Rahmen der Bewerberauswahl anhand der vorgelegten Eigenerklärungen und Referenzbescheinigungen. Vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe sind von den Bewerbern, die als geeignet eingestuft wurden und die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, die Bescheinigungen zu fordern und zu prüfen.
Nachunternehmen/andere Unternehmen
Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden.
Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.
Auftragsspezifische Anforderungen:
3.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Allgemeine Eignung
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft. Die projektspezifischen Anforderungen sind zu berücksichtigen.
Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen.
Das Formblatt 124 kann direkt abgerufen werden unter:
https://www.blb.nrw.de/fileadmin/Home/Service/Service_fuer_Auftragnehmer/Eignungsnachweis/eigenerklaerung-nicht-praequalifizierte-unternehmen-formblatt-124.pdf
Bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb erfolgt die Eignungsprüfung nicht präqualifizierter Unternehmen im Rahmen der Bewerberauswahl anhand der vorgelegten Eigenerklärungen und Referenzbescheinigungen. Vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe sind von den Bewerbern, die als geeignet eingestuft wurden und die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, die Bescheinigungen zu fordern und zu prüfen.
Nachunternehmen/andere Unternehmen
Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden.
Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.
Auftragsspezifische Anforderungen:
3.3 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Allgemeine Eignung
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft. Die projektspezifischen Anforderungen sind zu berücksichtigen.
Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen.
Das Formblatt 124 kann direkt abgerufen werden unter:
https://www.blb.nrw.de/fileadmin/Home/Service/Service_fuer_Auftragnehmer/Eignungsnachweis/eigenerklaerung-nicht-praequalifizierte-unternehmen-formblatt-124.pdf
Bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb erfolgt die Eignungsprüfung nicht präqualifizierter Unternehmen im Rahmen der Bewerberauswahl anhand der vorgelegten Eigenerklärungen und Referenzbescheinigungen. Vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe sind von den Bewerbern, die als geeignet eingestuft wurden und die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, die Bescheinigungen zu fordern und zu prüfen.
Nachunternehmen/andere Unternehmen
Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden.
Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.
Auftragsspezifische Anforderungen: