Abgabefrist: 20.09.2021 – Stadt Oranienburg, Der Bürgermeister – 16515 OBERHAVEL – Klempnerarbeiten

Information
Ausschreibungsdaten
Vergabenummer:2021/S 161-421776
Erfüllungsort:OBERHAVEL
PLZ Erfüllungsort:16515
Objekt:Neubau Grundschule Friedrichsthal Friedrichsthaler Chaussee 65 16515 Oranienburg
Nutscode Erfüllungsort:DE40A - OBERHAVEL
Veröffentlichung:20.08.2021
Abgabefrist:20.09.2021
Submission:20.09.2021
Bindefrist:19.11.2021
Projektstart:26.01.2022
Ausschreibungsweite:europaweit
Art des AuftragsArbeiten
CPV Kategorie:45261300 Klempnerarbeiten

Schlagwörter:

Keller | Stahlbeton | Absturzsicherung | Gründach | Elemente | Lichtkuppel | Treppe | Trockenbau | Gefälledämmung | Mineralwolle | Schaumglas | Tiefbauarbeiten | Abdichtungsarbeiten | Massiv | Neubau | Schule | Justiz | Gewässer |

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Auftraggeber
Auftraggeber:Stadt Oranienburg, Der Bürgermeister
Straße:Schloßplatz 1
PLZ:16515
Nutscode :DE40A - OBERHAVEL
Ort:Oranienburg
Land:DEUTSCHLAND
Kontakt:Zentrale Vergabestelle, Haus 1
Email;stobbe@oranienburg.de
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Auftragsbekanntmachung

Auszug der Auftragsbekanntmachung – den vollständigen und aktuellen Text finden Sie in den Auftragsunterlagen: http://www.vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YR1RCNG/documents

Vergabenummer:
2021/S 161-421776

1. Umfang der Beschaffung

1.1 Bezeichnung des Auftrags
Neubau Grundschule Friedrichsthal – Los 12 Dach- und Klempnerarbeiten, Gründach

1.2 CPV Code Hauptteil
45261410

1.3 Art des Auftrags
Arbeiten

1.4 Kurze Beschreibung
Die Stadt Oranienburg beabsichtigt im Ortsteil Friedrichsthal den Neubau einer Grundschule. Im Schulgebäude sind Unterrichtsräume, ein Hort, Schulküche und eine Aula vorgesehen.
Das Bauwerk besteht aus drei Geschossen und ist nicht unterkellert.
Die einzelnen Baukörper werden in Massivbauweise erstellt. Die tragenden Wände werden als Stahlbeton-Konstruktion geplant.
Der Baukörper kragt auf der Nordwestseite auf einem Drittel der Gebäudelänge mit den oberen beiden Geschossen aus.
Nichttragende Wände sind als Mauerwerk und als Trockenbauwand vorgesehen.
Das Baufeld befindet sich in einem Wasserschutzgebiet.

2. Beschreibung

2.2 Weitere(r) CPV-Code(s)
45261300

2.3 Erfüllungsort
Neubau Grundschule Friedrichsthal Friedrichsthaler Chaussee 65 16515 Oranienburg
Los Nutscode
DE40A

2.4 Beschreibung der Beschaffung
Neubau einer Grundschule im Ortsteil Friedrichsthal,
hier Dach- und Klempnerarbeiten sowie Gründach
Das Bauwerk hat folgende Dachflächen:
– Hauptdach , durch Brandwand unterteilt , A : ca. 315 m2 , B : c a. 1 .010 m² ,
– Gründach, C 1 : c a. 200 m² ,
– begehbare Dachterasse, C 2 : c a. 65 m² ,
– Dach über Treppenhaus Nord , C 3 : c a. 30 m² .
Die Dachfläche beträgt insgesamt ca. 1.620 m² .
-Dämmung aus Mineralwolle und Dachabdichtung aus Kunststoff auf allen Dachflächen
– Gefälledämmung aus Schaumglas 65m²
– Gründachaufbau 200m²
– Attika 450m
– Gehweg auf dem Dach 70m²
– Sekurantensystem 190m
– Dachfenster
– Lichtkuppel 2 Stück
– Regenrohre ca200m

2.5 Zuschlagskriterien
Preis

2.7
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 2022-09-30

3. Teilnahmebedingungen

3.3 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis – PQ) mit dem Angebot. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist.
NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung 124 VHB oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung 124 VHB bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei und enthält folgende Erklärungen.
1. Erklärungen, dass in den LETZTEN FÜNF ABGESCHLOSSENEN KALENDERJAHREN vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden.
2. Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen die erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen der Stadt Oranienburg innerhalb der vorgegebenen Frist vorzulegen:
zu 1. Drei Referenznachweise mit den nachfolgenden Angaben:
– Bezeichnung des Bauvorhabens,
– Art der ausgeführten Leistung,
– Auftraggeber/in,
– Ansprechpartner/in
– Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Ansprechpartners bzw. der Ansprechpartnerin,
– Ausführungszeitraum und
– Auftragssumme.
zu 2. Angabe über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.

4. Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
a. Das Brandenburgische Gesetz über die Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (BbgVergG) findet Anwendung.
b. Bei der Vergabe von Bauleistungen muss gem. § 5 Abs. 2 Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG) immer eine Sozialkassenbescheinigung (SOKA-Bau-Bescheinigung) von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter abgefordert werden. Das heißt, die Vorlage der Bescheinigung der Sozialkasse, der der Bieter kraft allgemeiner Tarifbindung angehört, über die Bruttolohnsumme und die geleisteten Arbeitsstunden sowie die Zahl der gewerblichen Beschäftigten, für den Fall, dass kein Nachweis nach § 5 Abs. 1 Brandenburgisches Vergabegesetz (Präqualifikation/ULV) vorliegt.
Die SOKA-Bau-Bescheinigung darf nicht älter als 6 Monate sein, sofern dieser nicht Bestandteil eines Nachweises nach § 5 Abs. 1 Brandenburgisches Vergabegesetz (Präqualifikation/ULV) ist. Die SOKA-Bau-Bescheinigung kann auch schon mit dem Angebot abgegeben werden.
Für den Fall, dass der Bieter nicht präqualifiziert ist oder an keinem Sozialkassenverfahren teilnimmt, hat der Bieter eine Negativbescheinigung oder eine Eigenerklärung vorzulegen, dass er nicht zur Teilnahme an einem Sozialkassenverfahren verpflichtet ist. Die Negativbescheinigung wird auf Antrag durch die SOKA-Bau ausgestellt.
War der Bieter in den vergangenen sechs Monaten nicht im Inland ansässig, so genügt eine Eigenerklärung, in diesem Zeitraum nicht gegen Verpflichtungen über die Entrichtung der Beiträge zur sozialen Sicherheit nach Rechtsvorschriften des betreffenden Sitzstaates verstoßen zu haben. Näheres dazu regelt § 5 Abs. 2 BbgVergG.
c. Der Auftraggeber wird für den Bieter ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
d. Die Urkalkulation wird nur vom Bieter abgefordert, dessen Auftrag in die engere Wahl der Beauftragung kommt.