Vergabe: 10.08.2021 – Stadt Bad Aibling – 33519 Bielefeld – Projektmanagement im Bauwesen

Information
AUSSCHREIBUNG
Auftragsbekanntmachung:2021/S 161-424409
Erfüllungsort:ROSENHEIM, LANDKREIS
PLZ Erfüllungsort:83043
Objekt:
Nutscode Erfüllungsort:DE21K - ROSENHEIM, LANDKREIS
Auftragsvergabe:44418
Projektstart:
Ausschreibungsweiteeuropaweit
Art des Auftrags:Dienstleistungen
CPV Kategorie:V-71541000 Projektmanagement im Bauwesen
Anzahl Angebote:3
Auftragswert:1.00 EUR

Ausschreibungsdaten

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Schlagwörter:

Beratung | Fachraumplanung | Schule | Verwaltungsgebäude | Handel/Verkauf | Mehrzweckgebäude | Gebäude + Innenräume | Baustelleneinrichtung | Projektmanagement | 1-Grundlagenermittlung | 2-Vorplanung | 3-Entwurfsplanung | 4-Genehmigungsplanung | besondere Leistungen | Neubau | Sanierung | Rückbau | Kauf | Container |

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Auftraggeber
Auftraggeber:Stadt Bad Aibling
Straße:Am Klafferer 4
PLZ:83043
Nutscode:DE21K - ROSENHEIM, LANDKR.
Ort:Bad Aibling
Land:DE
Kontakt:Herr Andreas Krämer
Email:andreas.kraemer@bad-aibling.de
Telefon:

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Auftragnehmer
Auftragnehmer:CONSTRATA Ingenieur-Gesellschaft mbH
Straße:
PLZ:33519
Nutscode:DEA41 - BIELEFELD, KREISFREIE STADT
Ort:Bielefeld
Kontakt:
Email:
Telefon:

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Zusammenfassung der Originalausschreibung

Auszug aus der Ausschreibung

1. Umfang der Beschaffung

1.1 Bezeichnung des Auftrags
Schule St. Georg Neubau Grund- und Mittelschule in Bad Aibling | Projektsteuerung (Projektstufe 3 bis 5) nach AHO 2020

1.2 CPV Code Hauptteil
71541000

1.3 Art des Auftrags
Dienstleistungen

1.4 Kurze Beschreibung
Der Auftrag umfasst die Grundleistungen der Projektsteuerung (Projektstufen 3 bis 5), Handlungsbereiche A-E sowie einzelne Besondere Leistungen gemäß AHO 2020 für den Neubau der Grund- und Mittelschule St. Georg in Bad Aibling.

2. Beschreibung

2.3 Erfüllungsort
83043 Bad Aibling
Los Nutscode
DE21K

2.4 Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Bad Aibling plant, die neue Grund- und Mittelschule St. Georg zu errichten. Hierbei handelt es sich um einen Neubau, für den die erforderlichen Objekt- und Fachplanungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 bereits erbracht worden sind. Die Leistungsphase 5 befindet sich zurzeit in Bearbeitung.
Für das Neubauvorhaben soll das folgende Raumprogramm realisiert werden:
— Unterrichtsräume (Klassenräume, Nebenräume für in ständigem Gebrauch befindliche Lernmittel und Unterrichtsmaterialien, Mehrzweckräume für unterrichtliche Aufgaben, Fachräume mit Vorbereitungen und Sammlungen und Nebenräumen, Lernwerkstätten, Multifunktionsräume bzw. -bereiche, Gruppenräume, Ausweichräume, Differenzierungsräume, Lernlandschaften, Meditationsräume)
— Arbeitsbereich des pädagogischen Personals (Lehrerzimmer, Team-, Arbeits- und Aufenthaltsräume für das pädagogische Personal, Bibliothek für Lehrpersonal sowie Schülerinnen und Schüler, Räume für Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS), Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Schulpsychologinnen und Schulpsychologen, Beratungslehrkräfte. Förderlehrkräfte, Lehrkräfte für Sonderpädagogik bzw. den sonderpädagogischen Dienst, externes pädagogisches Personal, Besprechungsräume und Rückzugsbereiche)
— Verwaltungsbereich (Räume für die Schulleitung, allgemeine Verwaltungsräume, Räume für die Schülermitverwaltung, Räume für Erste Hilfe und Schularzt, Elternsprechzimmer, Hausmeisterdienstzimmer, Archive)
— Arbeitstechnischer Bereich und Aufenthaltsbereich (Räume für das Reinigungspersonal, Pausenverkauf, Hausmeisterwerkstatt, Stuhllager, Pausen- und Aufenthaltsbereiche, Aula)
— Küchen- und Speisenbereich
— Ganztagsbereich
Schulische Räume bzw. Flächen teilen sich gemäß den Vollzugshinweisen zur Schulbauverordnung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus in die vorgenannten, verschiedenen Raumgruppen. Für jede dieser Raumgruppen besteht eine so genannte Flächenbandbreite, die einen Basiswert und einen Höchstwert aufweist. Grundsätzlich stellt der Basiswert den schulischen Bedarf dar, der letztlich Grundlage für Fördermaßnahmen ist. Der Basiswert ist jedoch nicht als Mindeststandard zu verstehen. Er verdeutlicht allerdings, welche Flächengrößen im Regelfall nicht unterschritten werden sollten. Ein einwandfreier Schulbetrieb muss gemäß Art. 4 Abs. 1 BayEUG stets gewährleistet sein. Zu den Einzelheiten wird auf die bereits erbrachten Planungsleistungen bis einschließlich LPH 4 verwiesen, die Grundlage dieser Ausschreibung sind. Für den Schulneubau wird nach dem aktuellen Stand von geschätzten Kosten in Höhe von ca. 41,2 Mio. EUR (netto) ausgegangen. Die geschätzten Kosten umfassen die Kosten der Kostengruppen 200 bis 700 nach DIN 276 ohne Kostengruppen 710 und 770. Die Kosten für den Abbruch und das Ausweichquartier (Containerschule) sind darin nicht enthalten.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind die Grundleistungen für die Projektsteuerung Projektstufen 3-5, Handlungsbereiche A-E sowie bestimmte Besondere Leistungen gemäß AHO 2020.

2.5 Zuschlagskriterien
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2.7
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 2023-12-31
Anzahl Kandidaten: 3

2.8 Kriterien
Die Eignung nach Ziffer III.1.2) bis III.1.3). Eine detaillierte Matrix mit Angabe der einzelnen Eignungskriterien sowie der Verteilung der Punkte und Gewichtung dieser Kriterien ist dem Bewerbungsbogen zu entnehmen.

2.9 Angaben zu Optionen
Die Projektsteuerungsleistungen werden stufenweise beauftragt. Mit Abschluss des Vergabeverfahrens erfolgt zunächst die Beauftragung der Projektstufe 3 (Ausführungsvorbereitung) in einer ersten Stufe. Weitere vorgesehene Stufen sind:
— Projektstufe 4 (Ausführung Projektüberwachung) (Stufe 2) sowie
— Projektstufe 5 (Projektabschluss) (Stufe 3).
Die Einzelheiten hierzu sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Ein Anspruch auf Folgebeauftragung besteht nicht.

3. Teilnahmebedingungen

3.1 Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag folgende Anforderungen nachweisen:
— Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB, § 124 Abs. 1 GWB,
— Erklärung über die Eintragung im Berufs- bzw. Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist.

3.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag folgende Anforderungen nachweisen:
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der oben genannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate sein und muss der Bewerbung beigefügt werden. Bewerbergemeinschaften müssen einen entsprechenden Nachweis bzw. eine Erklärung für die Bewerbergemeinschaft oder für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorlegen. Eine projektbezogene Aufstockung der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall wird akzeptiert, ist jedoch mittels schriftlicher Versicherungsbestätigung mit den Bewerbungsunterlagen vorzulegen,
— Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV,
— Erklärung über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Leistung der Projektsteuerung für den Neubau und / oder die Sanierung von Schulen bzw. Bildungsbauten) in den letzten 3 Geschäftsjahren gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV (10 %).

3.3 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag folgende Anforderungen nachweisen:
— Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV (15 %),
— Benennung der Projektleitung für das Projekt mit Qualifikation sowie Erfahrungen des Projektleiters in vergleichbaren Projekten anhand von Nachweisen und Referenzen (Leistung der Projektsteuerung für den Neubau und / oder die Sanierung von Schulen bzw. Bildungsbauten) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV (40 %),
— Büroreferenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in den letzten fünf Jahren (Leistung der Projektsteuerung für den Neubau und / oder die Sanierung von Schulen bzw. Bildungsbauten) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV (25 %),
— Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Dienstleistung gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV (10 %).
Für den Nachweis der Eignung soll der Bewerbungsbogen zum Teilnahmeantrag des Auftraggebers verwendet werden (siehe Ziffer VI. 3.). Selbstverständlich kann der Eignungsnachweis entsprechend der gesetzlichen Vorgaben auch in Form von Eigenerklärungen (Präqualifikationsverzeichnis, Vorlage von Einzelnachweisen
In Form von Eigenerklärungen) erbracht werden. Der Auftraggeber akzeptiert die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber Bewerber und Bieter, die eine Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während
Des Vergabeverfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der Nachweise beizubringen. Der Auftraggeber fordert in jedem Fall vor Zuschlagserteilung den Bieter, an den der Auftrag erteilt werden soll und der bislang nur Eigenerklärungen als vorläufigen Nachweis vorgelegt hat, auf, die einschlägigen Nachweise unverzüglich
Beizubringen. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV — auch bei Bewerbergemeinschaften — wird hingewiesen.