Abgabefrist: 06.07.2023 – Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft – 10115 BERLIN – Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten

Information
Ausschreibungsdaten
Vergabenummer:2023/S 110-343960
Erfüllungsort:BERLIN
PLZ Erfüllungsort:10115
Objekt:Betriebshof Säntisstraße Berlin
Nutscode Erfüllungsort:DE300 - BERLIN
Veröffentlichung:09.06.2023
Abgabefrist:06.07.2023
Submission:06.07.2023
Bindefrist:31.01.2024
Projektstart:22.01.2024
Ausschreibungsweite:europaweit
Art des AuftragsArbeiten
CPV Kategorie:71322000 Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau

Schlagwörter:

Gebäude + Innenräume | Bebauungsplan | Elemente | Tiefbauarbeiten | Machbarkeitsstudie | Wartung | Beratung | Umbau | Tiefgarage | Verwaltungsgebäude | Betriebshof |

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Auftraggeber
Auftraggeber:Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
Straße:Holzmarktstraße 15-17
PLZ:10179
Nutscode :DE300 - BERLIN
Ort:Berlin
Land:DEUTSCHLAND
Kontakt:URBAN_RAILWAY_TRAMWAY_TROLLEYBUS_BUS_SERVICES
Email;Einkauf.SE3@bvg.de
Telefon:

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Auftragsbekanntmachung

Auszug der Auftragsbekanntmachung – den vollständigen und aktuellen Text finden Sie in den Auftragsunterlagen: http://www.vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-188332c20b2-171db098a412b0c9

Vergabenummer:
2023/S 110-343960

1. Umfang der Beschaffung

1.1 Bezeichnung des Auftrags
Totalunternehmervertrag Säntisstraße Berlin

1.2 CPV Code Hauptteil
45200000

1.3 Art des Auftrags
Arbeiten

1.4 Kurze Beschreibung
Im Zuge der Umstellung der Busflotte auf Elektroantrieb bis zum Jahr 2030 ist von der BVG die Neuerrichtung des sogenannten Betriebshof Säntisstraße vorgesehen. Dieser liegt im Süden Berlins, im Stadtteil Marienfelde des Bezirks Tempelhof-Schöneberg. Zur Ausstattung des Standort Säntisstraße zählen
• ein Verwaltungsgebäude,
• eine Werkstatthalle,
• eine Servicehalle sowie
• Abstellcarports mit Ladeinfrastruktur.
Gegenstand dieses Vertrages sind die Entwicklung, Planung und der Umbau des bestehenden Betriebshofes Säntisstraße, inklusive aller im Vertrag und seinen Anlagen definierten Teilmaßnahmen.
Der AN übernimmt die Funktion eines Totalunternehmers.

2. Beschreibung

2.2 Weitere(r) CPV-Code(s)
71322000

2.3 Erfüllungsort
Betriebshof Säntisstraße Berlin
Los Nutscode
DE300

2.4 Beschreibung der Beschaffung
Nach dem Verkehrsvertrag mit dem Senat Berlin verpflichtet sich die BVG bis 2030 den Busverkehr vollkommen zu dekarbonisieren um damit den Anforderungen aus dem Mobilitätsgesetz Berlin gerecht zu werden. Dazu wird die Busflotte vollständig auf Elektromobilität umgestellt. Aufgrund anderer Betriebsabläufe, gestiegenen Fahrgastzahlen und damit höheren Fahrzeugzahlen besteht ein erhöhter Flächenbedarf für die Betriebshöfe im Berliner Stadtgebiet.
Im Zuge dieser Umstellung der Busflotte auf Elektroantrieb ist von den BVG die Neuerrichtung des sogenannten Betriebshof Säntisstraße vorgesehen. Dieser liegt im Süden Berlins, im Stadtteil Marienfelde des Bezirks Tempelhof-Schöneberg und wird auf einer ehemaligen Kleingartenanlage errichtet. Zur Ausstattung des Standorts Säntisstraße zählen ein Verwaltungsgebäude, eine Werkstatthalle, eine Servicehalle sowie die Abstellflächen der Fahrzeuge mit der notwendigen Ladeinfrastruktur und den Außenanlagen. Am Standort kommt es zur Übernahme und Rückgabe der Fahrzeuge durch die Fahrer, Abstellung und Aufladung der Fahrzeuge sowie Reinigung, technische Wartungen und Instandhaltungsmaßnahmen. Im Verwaltungsgebäude finden neben Räumlichkeiten für Bürotätigkeiten, die zum Betrieb des Fahrverkehrs und der Werkstätten notwendig sind, auch Schulungsräume, eine Kantine sowie ein Fitnessraum Platz. In einer Tiefgarage werden Mitarbeitende Ihre Fahrzeuge abstellen können.
Zur Zeit beruht das Layout des Standort Säntisstraße auf den Teilflächen A+C, bei voraussichtlicher Beräumung der Teilfläche B (frühestmöglicher Zeitpunkt 2039), kann der Betriebshof flächentechnisch erweitert werden.
Das Projekt steht nach der Fertigstellung der Machbarkeitsstudie aktuell vor der Ausschreibung und Vergabe der Planungs- und Bauleistungen. Diese Leistungen sollen an einen Totalunternehmer vergeben werden. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme des Betriebshofs Säntisstraße ist für Ende 2026 unabdingbar, da die im Rahmen des Förderprogramms BIG 2025 bestellten Busse zu diesem Zeitpunkt dem Betriebshof zugeordnet werden sollen. Zur Abwicklung des Busbetriebes muss die Funktionalität des Betriebshofes daher zum Ende 2026 vollständig gewährt sein.
Die Grundlage bildet eine Funktionale Leistungsbeschreibung.
Gegenstand dieses Vertrages sind die Entwicklung, Planung und der Umbau des bestehenden Betriebshofes Säntisstraße, inklusive aller im Vertrag und seinen Anlagen definierten Teilmaßnahmen.
Der AN übernimmt die Funktion eines Totalunternehmers.
Der Unternehmer schuldet die schlüsselfertige Planung und Erstellung zum Maxiamalfestpreis im Rahmen eines GMP-Modells.
Der AG behält sich folgende Vertragskonstruktion vor:
Der AG behält sich eine Modifizierung des aktuell gewählten Vertragskonstrukts vor.

2.5 Zuschlagskriterien
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2.7
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 2026-12-31

2.8 Kriterien
Die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach den einschlägigen Vorschriften der Sektorenverordnung und des GWB. Der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge wird folgendes System zugrunde gelegt:
(1)
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit und Fehlerlosigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig oder fehlerhaft sind, kann der Auftraggeber den Bewerber im Rahmen des rechtlich Zulässigen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Angaben, Erklärungen und Nachweise
innerhalb einer für alle Bewerber einheitlichen Nachfrist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
(2)
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern zusätzliche Unterlagen zur Aufklärung, Verifizierung und Validierung der mit den Teilnahmeanträgen eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweisen anzufordern.
(3)
Darauf erfolgt eine Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von Ausschlussgründen. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach §123 GWB. Davon kann gegebenenfalls unter den in § 123 Abs. 4 S. 2, Abs. 5, § 125, § 126 GWB geregelten Voraussetzungen abgesehen werden. Des Weiteren kann ein Ausschluss erfolgen bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 124 GWB, nach § 21 AEntG, nach § 98c AufenthG, nach § 19 MiLoG oder nach § 21 SchwarzArbG. Davon kann nach pflichtgemäßem Ermessen und gegebenenfalls unter den in § 125, § 126 GWB geregelten Voraussetzungen abgesehen werden. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt weiterhin bei
Nichterfüllung der aufgestellten Mindeststandards, die sich aus Ziffer III.2.1) bis III.2.3) dieser Bekanntmachung sowie aus der Teinahmewettvewerb Eignungsmatrix ergeben.
(4)
Daraufhin folgt die Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers, gemessen an der zu
vergebenden Leistung anhand der vom Bewerber eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen, Erfahrungen mit dem Bewerber bei der Bewertung zu berücksichtigen.
(5)
Alle Bewerber werden im Zuge der Eignungsprüfung gemäß der zugehörenden Matrix ihrer Referenzangaben entsprechend im Punktesystem bewertet. Der Auftraggeber behält sich durch eine Begrenzung der Teilnehmer vor, nur die maximal 3 Bestplatzierten zur Angebotsabgabe aufzufordern.

3. Teilnahmebedingungen

3.1 Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Für die Eignungsprüfung hat der Bieter/Bewerber für sich und
ggf. für Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit
und Zuverlässigkeit nachzuweisen.
Der Nachweis der Eignung muss durch I. Erklärung zu III.1.1
der Bekanntmachung – Befähigung zur Berufsausübung
einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem
Berufs- oder Handelsregister erfolgen.
Das Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den
Vergabeunterlagen bei.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen
durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Eigenerklärung:
1. Erklärung gemäß § 124 Abs. 1 GWB
2. Erklärung gemäß § 123 Abs. 1 GWB
3. Erklärung zum SchwarzArbG und AEntG, MiLoG und
AufenthG
4. Erklärung zur Höhe der Haftpflichtversicherung (Personen-
Sach- Vermögens- und Umweltschäden)
5. Handelsregisterauszug oder einen vergleichbaren Nachweis (z.B. Vereinsregister, Partnerschaftsregister), der zum Datum des Abgabetermins für den Teilnahmeantrag nicht älter als 3 Monate ist.
6. Eintragung in der Architekten- oder Ingenieurkammer oder vergleichbar
7. Eigenerklärung über die Einhaltung von Art. Sk der VERORDNUNG (EU) Nr. 833/2014
Die entsprechenden Erklärungen sind den Vergabeunterlagen
beigefügt.
Für Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung
von jedem Mitglied auszufüllen, zu unterschreiben und
einzureichen. Dasselbe gilt für mit dem Angebot benannte
Nachunternehmer. Beabsichtigt der
Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die
Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen
(Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter eine auch für
den (jeweiligen) Eignungsleihgeber eine
Eigenerklärung für dieses Unternehmen vorlegen sowie seine
tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch
Vorlage
einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers
nachweisen. Für die Verpflichtungserklärung des
Eignungsleihgebers ist das in den Vergabeunterlagen
enthaltene Formular Verpflichtungserklärung zu verwenden.

3.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Folgende Angaben und Formalitäten, zur wirtschaftlichen und
finanziellen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
II.Erklärung zu III.1.2 der Bekanntmachung –

3.3 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Folgende Angaben und Formalitäten, zur technischen
Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
Folgende Nachweise/Erklärungen, sind zusätzlich zum
Formblatt (Eigenerklärungen zur Eignung) mit
dem Angebot vorzulegen:
Erklärung zu III.1.3 der Bekanntmachung -Technische und
berufliche Leistungsfähigkeit:
1. Technische Ausstattung des Bewerbers
Hinweis: Für alle unter Punkt III.2.1) bis III.2.3) genannten
Nachweise/Unterlagen können auch vergleichbar ausgestellte
Bescheinigungen/Nachweise von den zuständigen Stellen/
Behörden des jeweiligen Herkunftslandes