Abgabefrist: 23.08.2023 – Regierung von Schwaben – 82297 AICHACH-FRIEDBERG – Reinigung von Unterkünften

Information
Ausschreibungsdaten
Vergabenummer:2023/S 139-442141
Erfüllungsort:AICHACH-FRIEDBERG
PLZ Erfüllungsort:82297
Objekt:Mering
Nutscode Erfüllungsort:DE275 - AICHACH-FRIEDBERG
Veröffentlichung:21.07.2023
Abgabefrist:23.08.2023
Submission:23.08.2023
Bindefrist:27.10.2023
Projektstart:01.01.2024
Ausschreibungsweite:europaweit
Art des AuftragsDienstleistungen
CPV Kategorie:90911100 Reinigung von Unterkünften

Schlagwörter:

Elemente | Einrichtung | Wärmeschutz | Qualitätssicherung | Wohneinheiten |

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Auftraggeber
Auftraggeber:Regierung von Schwaben
Straße:Fronhof 10
PLZ:86152
Nutscode :DE271 - AUGSBURG, KREISFREIE STADT
Ort:Augsburg
Land:DEUTSCHLAND
Kontakt:Regierung von Oberbayern - Zentrale Vergabestelle
Email;zentrale.vergabestelle@reg-ob.bayern.de
Telefon:

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Auftragsbekanntmachung

Auszug der Auftragsbekanntmachung – den vollständigen und aktuellen Text finden Sie in den Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/1dad69c4-bef9-4e41-b988-32b5e4351f4b

Vergabenummer:
2023/S 139-442141

1. Umfang der Beschaffung

1.1 Bezeichnung des Auftrags
Unterhaltsreinigungsleistung Unterkunfts-Dependance Hörmannsberger Str. 18, Mering

1.2 CPV Code Hauptteil
90910000

1.3 Art des Auftrags
Dienstleistungen

1.4 Kurze Beschreibung
Unterhaltsreinigungsleistung Unterkunfts-Dependance Hörmannsberger Str. 18, Mering

2. Beschreibung

2.2 Weitere(r) CPV-Code(s)
90911100

2.3 Erfüllungsort
Mering
Los Nutscode
DE275

2.4 Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer übernimmt für den Auftraggeber die Unterhaltsreinigung der Einrichtung in der Hörmannsberger Str. 18, Mering mit derzeit 176 Plätzen nach Maßgabe eines Reinigungsplans.

2.6 Geschätzter Wert
EUR>0.01

2.7
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 2024-12-31

Der Vertrag verlängert sich um je ein weitere zwölf Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit vom Auftraggeber in Schriftform gekündigt wird. Das Vertragsverhältnis endet spätestens, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum 31.12.2026 um 24:00 Uhr.

2.9 Angaben zu Optionen
Der Vertrag kann verlängert werden, vergleiche u.a. die Ziffer II.2.7 (Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems).

2.10 Zusätzliche Angaben
Die weitergehenden Details bezogen auf die Prüfung und Wertung der Angebote, vergleiche hierzu auch die Ziffer II.2.5) (Zuschlagskriterien), lassen sich insbesondere den Anlagen 04.1_Formblatt Wertungsmethode_Einfache Richtwertmethode und 04.2_Formblatt Wertungskriterien 50-50 Preis_Leistung entnehmen.
Insbesondere ist zu beachten, dass die Bieter bei dem mit dem Angebot einzureichenden Gesamtkonzept: Auftragsbezogene Qualitätssicherung“ (bestehend aus Auftragsbezogenem Organisations- und Qualitätssicherungskonzept , Personalkonzept, Konzept für Personalschulungen und -fortbildungen und Maßnahmen der Qualitätssicherung) insgesamt mindestens 10 Punkte erreichen müssen, um in die Angebotswertung einbezogen zu werden.

3. Teilnahmebedingungen

3.1 Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Eigenerklärung gem. Formblatt L 124 EU Ziffer II, Seite 3 von 8 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister oder nicht zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister verpflichtet, aber auf andere Weise die Erlaubnis zur Berufsausübung.
Auf gesondertes Verlangen der Zentralen Vergabestelle vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Berufs-/ Handelsregisterauszug, Eintragung in die Handwerksrolle oder Eintragung bei der IHK oder anderweitige sonstige Nachweise oder jeweils gleichwertig.

3.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung Mindestjahresumsatz gem. Formblatt L 124 EU Ziffer III, Seite 4 von 8 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages iHv 250.000 Euro (netto) jeweils über die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
* * * * *
Eigenerklärung Berufshaftpflicht- oder Betriebshaftpflichtversicherung gem. Formblatt L 124 EU Ziffer III, Seite 5 von 8 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung) und zusätzlich Anlage R 1:
– Personenschäden iHv 2.500.000 €,
– Sachschäden iHv 2.500.000 €,
– Vermögensschäden, insb. nach gültigem Datenschutz-Recht iHv 250.000 €,
– Obhutsschäden und Bearbeitungs-/ Tätigkeitsschäden iHv 250.000 €,
– Abhandenkommen von Sachen, hier speziell auch der Nachweis der Versicherung von unerlaubten Handlungen seitens der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers iHv 250.000 €,
– Abhandenkommen von Schlüsseln, Codekarten iHv 250.000 €,
– Umwelthaftpflichtschäden iHv 2.500.000 €
im Rahmen einer Berufshaftpflicht- oder Betriebshaftpflichtversicherung.
Die Versicherungshöhe muss jeweils das Zweifache der Summen je Versicherungsjahr betragen, für Umwelthaftpflichtschäden das Einfache.
Eine entsprechende vorbehaltlose schriftliche Zusicherung der Versicherungsgesellschaft (, dass eine Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe im Auftragsfall abgeschlossen werden kann) oder einen entsprechenden Versicherungsnachweis (sofern eine Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe bereits besteht), wird auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eingereicht.

4. Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Bei Ausführung der Reinigungsdienstleistung sind vom Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern insbesondere zu beachten:
– jeweils neuester Stand der Reinigungstechnik,
– Arbeitszeitgesetz, Mindestlohngesetz, Arbeitnehmer-Entsendegesetz, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz einschließlich hierzu erlassener Rechtsverordnungen und den einschlägigen Tarifverträgen,
– Arbeitsstättenverordnung, Hygieneverordnung, Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften sowie sonstige Vorgaben der Bauämter, der Arbeitsschutz- und Gewerbeaufsichtsbehörden,
– Hausordnung der Einrichtung in der gültigen Fassung und
– Masernschutzgesetz.